Expertentipps zu aktuellen Rechtsfragen (Seite 67)
In einer wichtigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.10.2011, Az. VII ZR 84/09) die Rechte von Häusle-Bauern, die mit einem Bauträger Verträge abschließen, bestätigt.
Seit einigen Jahren werben zahlreiche Rechtsanwälte damit, eine Ehescheidung per Mouseklick sei preiswert, schnell und unkompliziert. Sie suggerieren dem Scheidungswilligen, durch eine Online-Scheidung würde er preiswerter, schneller und unkomplizierter geschieden als wenn er einen Rechtsanwalt vor Ort aufsucht und in einem persönlichen Gespräch sein Begehren kundtut. Ist das wirklich so?
Im Arzthaftungsprozess ist der Vortrag des Patienten, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, für den Arzt oft eine brenzliche Situation im Strafraum.
Trotz der eindeutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 hat der Gesetzgeber bis zum heutigen Tage noch keine gesetzliche Regelung getroffen, unter welchen Voraussetzungen den Eltern von nichtehelichen Kindern ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht gemeinsam einzuräumen ist.
Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein Kind dann ins Heim oder darf es von den Großeltern, einer Tante oder einer anderen engen Bezugsperson weiter aufgezogen werden?
Der so genannte Versorgungsausgleich sollte besser zwischen Eheleuten vereinbart werden
Anders als in früheren Tagen ist der einziger Scheidungsgrund heute: das Gescheitertsein der Ehe.
Nicht selten wenden die Schwiegereltern zur Hochzeit oder während der Ehezeit nicht nur ihrem eigenen Kind, sondern auch ihrem Schwiegerkind erhebliche Geldbeträge oder werthaltige Vermögensgegenstände zu, die sie im Falle des Scheiterns der Ehe zurück bekommen wollen.
Das Abstellen eines PKWs im Winter erfolgt unter gewissen Voraussetzung auf eigenes Risiko. Für entstandene Schäden durch z.B. eine Dachlawine, muss der Fahrzeughalter unter Umständen selbst aufkommen.
Zeugen müssen vor Gericht aussagen. Jedoch gibt es Vorschriften, die Zeugen (und Angeklagte) schützen sollen. Die Begriffe "Zeugnisverweigerungsrecht" und "Auskunftsverweigerungsrecht" werden nachfolgend ausgeführt.