Expertentipps zu aktuellen Rechtsfragen (Seite 74)
DG Fonds 34 – Bedeutende Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.05.2009
In nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben häufig beide Partner gemeinsam in einer Immobilie, die nur einem von beiden gehört. Die gemeinsame Nutzung ist dann oft weder durch einen Vertrag noch durch einen Grundbucheintrag abgesichert.
Mittlerweile wird in Deutschland mehr als jede dritte Ehe geschieden. Die finanziellen und emotionalen Kosten sind dabei in der Regel enorm hoch.
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Viele Menschen haben sie bereits errichtet: die Patientenverfügung. Insbesondere wer nicht möchte, dass er in einem unheilbaren Zustand von Maschinen künstlich am Leben gehalten wird, legt darin fest, wie er bei einer schweren Krankheit behandelt werden will, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann.
Schätzungsweise 4,8 Millionen Menschen leben in Deutschland derzeit in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, mit stetig steigender Tendenz. Manch einer mag sich damit vor den Rechtsfolgen der Ehe schützen wollen, das „Spiel“ bleibt aber dennoch nicht ohne Folgen.
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Mit einer neuen Entscheidung hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtssprechung die Rechte von Mitgliedern nichtehelicher Lebensgemeinschaften, aber auch von sonstigen Personen wie Familienmitgliedern o. ä., die „gemeinschaftliche Projekte“ getätigt haben, gestärkt.
Eltern behinderter Kinder stehen bei der Testamentserrichtung regelmäßig vor der Frage, wie sie ihr behindertes Kind, das auf Sozialleistungen angewiesen ist, vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger auf ererbtes Vermögen schützen können.