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Anwalt für Migrationsrecht in Heidelberg

Rechtsanwälte aus Heidelberg für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Heidelberg
Sicherheitszaun mit Stacheldracht Natodraht
Sicherheitszaun mit Stacheldracht Natodraht ©freepik - mko

Welches Recht für Migranten?

Zwei Begriffe sind zu unterscheiden, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Recht auf Asyl in Deutschland hat jeder in seinem Land politisch verfolgte Ausländer. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer beispielsweise aus einem EU-Land einreist oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt, erhält im Normalfall kein Asyl. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ist zuständig für die Prüfung von Asylanträgen und bis 2015 waren die zentralen Anlaufstellen auch durchaus ausreichend. Mit den Massen an Flüchtlingen, die von allen Seiten nach Deutschland hereinströmten, hat sich vieles geändert. Durch die so schnell erhöhte Anzahl von Einwanderern wurde es notwendig Maßnahmen zu verabschieden um politisch Verfolgte von wirtschaftlichen Immigranten oder gar Straftätern zu unterscheiden. Das Kabinett hat Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen und darin beispielsweise den Verbleib von Asylbewerbern bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung festgelegt und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit erlassen. Dann wurden einige Länder als sichere Herkunftsländer eingestuft, Integrationskurse wurden ins Leben gerufen und verpflichtend für jeden Asylanten. Seit 2017 gibt es weitere Gesetze. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer künftig alle Asylsuchenden verpflichten, für bis zu 24 Monate in einer (Erst)Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Haben Sie Fragen oder Probleme bei Ihrem Asylverfahren, so wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Migrationsrecht in Heidelberg.

Das Aufenthaltsrecht

Deutschland ist ein begehrtes Einwanderungsland nicht nur für politisch verfolgte Asylsuchende. Abhängig davon, ob diese aus Mitgliedsstaaten der EU oder aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen, gibt es eine ganze Reihe möglicher rechtlicher Fragen und Probleme. Ist man kein EU-Bürger, so ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland Voraussetzung, wenn man sich für längere Zeit im Land aufhalten will. Aufenthaltstitel sind z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder auch eine Niederlassungserlaubnis. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Die Voraussetzung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist immer die Angabe des Zweckes der Einreise. Folgende Zwecke sieht das Aufenthaltsgesetz vor: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt man nur unter genau festgelegten Bedingungen. Gefordert wird: ein sicheres Gehalt bzw. Lebensunterhalt, eine seit mindestens fünf Jahren bestehende gültige Aufenthaltserlaubnis, außerdem darf kein offenes Strafverfahren laufen gegen den Antragsteller, gute Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung, eine ausreichende Krankenversicherung und es muss seit mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Der Hauptwohnsitz hat auch der Ort für die Antragstellung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung zu sein. Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sind die örtlichen Ausländerbehörden. Die Ausländerbehörde ist, wie das BAMF, auch der richtige Ansprechpartner wenn es um Fragen oder Sonderfälle geht. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Hier wird aber Wert darauf gelegt und auch überprüft, ob der Antragsteller an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Ist ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, so muss er lt. § 50 AufenthG das Land verlassen. Gründe für eine Ausreisepflicht finden sich unter § 51 AufenthG. Wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, so geht dies sehr oft einher mit einem Wiedereinreiseverbot. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Abschiebung beschreibt die Maßnahme, die durch staatliche Behörden ergriffen wird um die Ausreisepflicht einer nicht ausreisewilligen Person durchzusetzen. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Nur zwei Dinge können eine Abschiebung dann verzögern, nämlich ein rechtlicher oder tatsächlicher Grund. Ist eine solche Situation aufgetreten, so befindet sich die Person dann in einer befristeten Duldung. Es handelt sich bei der Duldung aber nicht um einen Aufenthaltstitel! Nur wenn zu befürchten steht, dass sich der Asylant der Abschiebung durch Flucht entziehen würde, kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. Das deutsche Rechtssystem ist sehr klar geregelt. Das trifft auch auf die meisten Bereiche im Migrationsrecht zu. Fehlurteile oder eine falsche Einschätzung durch eine Behörde können aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Migration.

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