Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in Rottach-Egern finden
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Rottach-Egern Mandate annehmen
Sascha Dieterich
Rosenheimer Straße 14 a, 83714 Miesbachin 12.1 km Entfernung
Strafrecht
Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Rottach-Egern an.
Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.
Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.
Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel
Sehr strenge Auflagen gelten für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese sind aufgeführt im BtMG. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. Ein ärztliches Rezept für Cannabis oder Amphetamine, wie Ritalin stellt eine Legitimation für deren Besitz und seinen Konsum dar. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Rottach-Egern.
Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?
Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Sie ist sehr kostspielig. Zu tragen hat sie der Rechtsbrecher selbst.
Wann liegt Körperverletzung vor?
Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Je nach Schwere der Körperverletzung kann die verhängte Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft bedeuten. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.
Das besondere Strafrecht für die Jugend
Ladendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. In Deutschland sind Kinder, die bei der Tat unter 14 Jahre alt waren, strafrechtlich nicht verantwortlich. Es findet also keine strafrechtliche Verfolgung oder Verurteilung statt. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Der Begriff „Betrug“ kurz definiert
Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.