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Kategorie: Anwalt Immobilienrecht ,
20.10.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 3928 mal gelesen)
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Checkliste: Diese Aufklärungspflichten haben Verkäufer beim Hausverkauf

Modell eines Hauses auf Münzen Modell eines Hauses auf Münzen © freepik - mko

Beim Hausverkauf muss der Verkäufer den Käufer nicht über jeden vorhandenen Mangel informieren. Doch in folgenden Fällen haben Gerichte eine Aufklärungspflicht für den Verkäufer festgestellt...

1. Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Fragen des Käufers


Eine Aufklärungspflicht besteht für den Verkäufer, wenn der Käufer ihm eine konkrete Frage zum Haus oder zur Wohnsituation stellt. In diesem Fall muss der Verkäufer wahrheitsgemäß und richtig antworten. Etwa zum Selbstmord des Voreigentümers (OLG Celle; Az. 16 U 38/07).

2. Unaufgeforderte Aufklärungspflicht des Verkäufers


Eine Aufklärungspflicht ohne Nachfragen des Käufers besteht für den Verkäufer immer dann, wenn der Umstand für die Kaufentscheidung des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer den Umstand auch kennt. Eine unaufgeforderte Aufklärungspflicht wurde gerichtlich in folgenden Fällen bejaht:

• Anstehende Sanierungskosten (BGH; Az. V ZR 77/22)
• Asbest (BGH; AZ. V ZR 30/08)
• Bleirohre (OLG Düsseldorf; Az. 24 U 251/18)
• Beschädigte Kellerabdichtung (OLG Brandenburg; Az. 5 U 78/06)
• Schädlings-/Pilzbefall (OLG Braunschweig; Az. 9 U 51/17)
• Feuchtigkeit im Keller (OLG Berlin; Az. 8 U 220/04)
• Gescheiterte Sanierung von Feuchtigkeit im Keller (OLG Brandenburg; 4 U 171/10)
• Feuchtigkeit im Boden- und Sockelaufbau (OLG Oldenburg; Az.1 U 129/13)
• Verdacht von Feuchtigkeitsschäden (OLG Saarbrücken; Az. 1 U 132/12 – 37)
• Verdacht auf Hausschwamm (BGH; Az. V ZR 25/02)
• Gescheiterte Holzbock-Sanierung (BGH; V ZR 216/14)
• Alte Außenwand bei angeblichem Neubau (BGH; V ZR 23/15)
• Überflutung des Kellers bei Starkregen (OLG Hamm; Az. 22 U 161/15)
• Gefahr von Hochwasser (BGH; Az. V ZR 193/90)
• Temporäre Geruchsbelästigungen durch Abwasserkanal im Keller (OLG Bamberg, Az. 4 U 196/01)
• Grundstück mit Bambuswurzeln bis an die Außenwände durchsetzt (OLG Düsseldorf; Az. I-21 U 82/13)
• Schikanöse Nachbarn (OLG Frankfurt/Main; Az. 4 U 84/01)
• Erhebliche Lärmbelästigung durch Mitbewohner (LG Coburg; Az. 23 O 358/13)
• Fehlende Baugenehmigung (BGH; Az. V ZR 100/02)
• Verstoß gegen Bauvorschriften (BGH; Az. V ZR 125/87)
• Mietpreisbindung (BGH; Az. V ZR 112/96)
• Zahlungsschwierigkeiten beim Mieter (BGH; Az. V ZR 389/01)
Denkmalschutz (OLG Celle; Az. 4 U 101/87)

3. Keine Aufklärungspflicht für den Hausverkäufer


Nicht aufklären muss der Verkäufer den Käufer beim Hausverkauf etwa über

• Marderbefall vor sechs Jahren (Oberlandesgericht Hamm; Az. 22 U 104/16)
• Hellhörigkeit im Altbau (BGH; Az. V ZR 161/08)
• den Bestand einer Gebäudeversicherung (BGH; Az. V ZR 61/19)

erstmals veröffentlicht am 19.11.2020, letzte Aktualisierung am 20.10.2023

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