Rechtsanwälte und Kanzleien für Strafrecht in Achim finden
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Achim Mandate annehmen
Jürgen Meyer
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
in 15.5 km Entfernung
Jakob Struif
Fachanwalt für StrafrechtNikolaiwall 2, 27283 Verden (Aller)
in 15.5 km Entfernung
Mareike Pfeifer
Fachanwalt für StrafrechtOsterdeich 107 e, 28205 Bremen
in 16.2 km Entfernung
Jens Bielefeld
Blumenthalstraße 14, 28209 Bremenin 17.4 km Entfernung
Wolfgang Rentzel-Rothe
Fachanwalt für StrafrechtKreuzstraße 33-35, 28203 Bremen
in 17.6 km Entfernung
Britta Döllen-Korgel
Fachanwalt für StrafrechtAm Wall 151-152, 28195 Bremen
in 19.2 km Entfernung
Hans Meyer-Mews
Fachanwalt für StrafrechtBuchtstraße 13, 28195 Bremen
in 19.2 km Entfernung
Madlen Stephan-Malak
Obernstraße 16, 28195 Bremenin 19.2 km Entfernung
Detlef Vetter
Fachanwalt für VerkehrsrechtCarl-Ronning-Straße 2, 28195 Bremen
in 19.2 km Entfernung
Erich Joester
Fachanwalt für Strafrecht|6538Willy-Brandt-Platz 3, 28215 Bremen
in 19.4 km Entfernung
Helmut Pollähne
Willy-Brandt-Platz 3, 28215 Bremenin 19.4 km Entfernung
Bernd Idselis
Teerhof 59, 28199 Bremenin 19.6 km Entfernung
Das Strafrecht und seine Themenfelder
Der Staat ist dem Bürger bei der Rechtsprechung in Strafdelikten übergeordnet, d.h. es wird nach öffentlichem Recht geurteilt und als solches ist es Teil des Strafgesetzbuches. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Achim an.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.
Das Betäubungsmittelgesetz
Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential ohne therapeutischen Nutzen gehören zur Anlage I des BtMG und sind sogenannte nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Achim.
Betäubungsmittel und Straßenverkehr
Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.
Wann liegt Körperverletzung vor?
Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Eine einfache und fahrlässige Körperverletzung verjährt im strafrechtlichen Sinne nach fünf Jahren. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Das gleiche gilt für die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.
Das Jugendstrafrecht
Diebstahlsicherung an einem Rucksack Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. In Deutschland sind Kinder, die bei der Tat unter 14 Jahre alt waren, strafrechtlich nicht verantwortlich. Es findet also keine strafrechtliche Verfolgung oder Verurteilung statt. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Richter den jugendlichen Straffälligen zurechtweisen und eine Entschuldigung beim Verletzten zur Auflage machen, evtl. auch eine Arbeitsleistung fordern als Wiedergutmachung oder die Zahlung eines Geldbetrages. Erhebliche Sozialisationsmängel können auch eine Jugendstrafe begründen. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Betrug
Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Sind Sie Beschuldigter, so sollten sie folgende Dinge beachten: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben, sondern nehmen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Interessant ist auch, dass einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge geleistet werden muss.