Einen Anwalt für Strafrecht in Bargteheide finden
Rechtsanwälte aus Bargteheide & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Offermanns & Coll.
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Ulzburger Straße 453, 22846 Norderstedt
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Ulzburger Straße 453, 22846 Norderstedt
Das Strafrecht – Definition und Hintergründe
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Bargteheide
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.
Das BtMG – ein Bundesgesetz
Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Stoffe die zur Herstellung von Medikamenten benötigt werden, dürfen, vorausgesetzt man hat die erteilte Berechtigung, hergestellt oder vertrieben werden. Welche Stoffe das sind, ist in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Bargteheide.
Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?
Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.
Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht
Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Auch eine versuchte Körperverletzung ist strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Opfer einer Körperverletzung sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.
Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?
Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Jugendlichen Tätern soll in erster Linie auf erzieherischer Ebene klargemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft einzuhalten sind. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.
Betrug
Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Des weiteren regelt das Strafgesetzbuch auch Computerbetrug. Hier steht die Computermanipulation im Vordergrund.Die Beeinflussung einer Datenverarbeitung stellt eine Täuschungshandlung dar. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.