Finden Sie einen Anwalt für Strafrecht in Bornheim für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Bornheim Mandate annehmen
Bastian Kreuzberg
Siemensstraße 8, 53121 Bonnin 6.2 km Entfernung
Michael Weller
Grimmgasse 41, 53123 Bonnin 6.6 km Entfernung
Martin Mörsdorf
Fachanwalt für StrafrechtWachsbleiche 1, 53111 Bonn
in 8.2 km Entfernung
Sonja Schell
Annagraben 11, 53111 Bonnin 8.2 km Entfernung
Ernst Johann
Poppelsdorfer Allee 40b, 53115 Bonnin 8.7 km Entfernung
Denise Gerull
Fachanwalt für StrafrechtBalthasar-Neumann-Platz 28-30, 50321 Brühl
in 9.5 km Entfernung
Sarina Grebenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Römerstraße 160, 50321 Brühl
in 9.5 km Entfernung
Burim Agushi
Fachanwalt für VerkehrsrechtKessenicher Straße 230, 53129 Bonn
in 10.8 km Entfernung
Matthias Brauer
Lennéstraße 51, 53113 Bonnin 10.8 km Entfernung
Heiko Lesch
Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonnin 10.8 km Entfernung
Bernd Müssig
Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonnin 10.8 km Entfernung
Benedikt Pauka
Fachanwalt für StrafrechtWilly-Brandt-Allee 16, 53113 Bonn
in 10.8 km Entfernung
Birgit Carl
Kölnstraße 112-114, 53757 Sankt Augustinin 14.5 km Entfernung
Susanne Riebensahm
Fachanwalt für Strafrecht|6538Schweigelstraße 2, 53359 Rheinbach
in 15.1 km Entfernung
Stavroula Patsourakou
Goltsteinstraße 91, 50968 Kölnin 16.1 km Entfernung
Michael Manfred Lang
Fachanwalt für Strafrecht|6538Weißhausstraße 23, 50939 Köln
in 16.2 km Entfernung
Udo Lehnen
Godesberger Straße 7, 53639 Königswinterin 16.2 km Entfernung
Christoph Weber
Fachanwalt für Strafrecht|6538Luxemburger Straße 292, 50937 Köln
in 17.4 km Entfernung
Susanne Fröhlich
Kolpingstraße 32, 53879 Euskirchenin 18.0 km Entfernung
Gisela Trimborn
Kölner Straße 73, 53879 Euskirchenin 18.0 km Entfernung
Claudia Eidam
Sachsenring 10, 50677 Kölnin 18.2 km Entfernung
Frank Heerspink
Fachanwalt für Steuerrecht|204Sachsenring 69, 50677 Köln
in 18.2 km Entfernung
Tobias Küttner
Fachanwalt für Strafrecht|6538Sachsenring 43, 50677 Köln
in 18.2 km Entfernung
Manuela Schiebel-Vogt
Fachanwalt für MigrationsrechtUbierring 43, 50678 Köln
in 18.3 km Entfernung
Thomas Gros
Balduinstraße 7, 50676 Kölnin 19.3 km Entfernung
Norbert Lehmann
Markomannenstraße 11, 50679 Kölnin 19.5 km Entfernung
Jochen Lober
Markomannstraße 11, 50679 Kölnin 19.5 km Entfernung
Ingo Baum
Fachanwalt für StrafrechtBeethovenstraße 12, 50674 Köln
in 19.8 km Entfernung
Michaela Fischer
Beethovenstraße 12, 50674 Kölnin 19.8 km Entfernung
Andreas Kasper
Hohenstaufenring 62, 50674 Kölnin 19.8 km Entfernung
Dominic Marraffa
Hohenstaufenring 43-45, 50674 Kölnin 19.8 km Entfernung
Das Strafrecht – Definition und Hintergründe
Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Ordnungswidrigkeiten sind als leichte Gesetzesverstöße (ohne kriminellen Inhalt) zu sehen. Sie gehören somit nicht zum Strafrecht und werden lediglich mit einer Geldbuße geahndet. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Bornheim beraten.
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.
Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.
Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel
Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Unter Anlage I des BtMG sind, wegen ihres hohen Suchtfaktors, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelistet. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Bornheim aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. In der Regel führt dies zum Führerscheinentzug. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.
Körperverletzung – Das müssen Sie wissen
Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Wer wegen einer Körperverletzung angeklagt wird, muss sich vor Gericht verantworten und sollte sich mit einem Anwalt für Strafrecht schützen, auch wenn dieser erst ab mittelschwerer Körperverletzung verpflichtend ist. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.
Jugendstrafrecht – Für wen?
Taschendieb stiehlt Geldbörse aus einem Rucksack Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Betrug
Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Sogenannte Fake-Shops bieten per Internet Waren an, die sie nicht besitzen, verleiten gutgläubige Kunden durch Angebote zum Kauf und verlangen Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal. Wurden Sie des Betruges beschuldigt, hilft ein Anwalt für Strafrecht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Sind Sie Beschuldigter, so sollten sie folgende Dinge beachten: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben, sondern nehmen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Interessant ist auch, dass einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge geleistet werden muss.