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Einen Anwalt für Strafrecht in Füssen auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Strafrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Füssen.
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Berktold

Augsburger Straße 1, 87629 Füssen
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Manuel Fackler

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fischerbichl 8, 87629 Füssen
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Christopher Harss

Kemptener Straße 4, 87629 Füssen
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Josef Meisinger

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Marienstraße 1, 87629 Füssen
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Mangold Pott-Rupsch

Geiselsteinweg 5, 87629 Füssen
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Philipp Rodenberg

Schwärzerweg 3, 87629 Füssen
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Annegret Viebig-Sandler

Fachanwalt für Familienrecht
Kemptener Straße 2, 87629 Füssen
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Elisabeth Wintergerst

Brunnengasse 12, 87629 Füssen

Infos zu Anwälte Strafrecht in Füssen
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze und Normen, wie das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Waffengesetz in öffentlich-rechtlichen Gesetzen, ergänzen das Strafrecht. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht in Füssen .

Welche Gerichte sind bei strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Füssen auf.

Drogen im Straßenverkehr

Mann hält viele Kapseln Extasy in den HändenMann hält viele Kapseln Extasy in den Händen Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Da gleichzeitig ein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.

Interessantes zum Jugendstrafrecht

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Jugendlichen Tätern soll in erster Linie auf erzieherischer Ebene klargemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft einzuhalten sind. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Findet das Gericht einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren noch einem Jugendlichen gleichstehend, so kann das Jugendstrafrecht in Einzelfällen auch hier noch Anwendung finden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Hier handelt es sich dann um eine Freiheitsstrafe zwischen einem halben Jahr bis zu fünf Jahren.

Betrug

Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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