Rechtsanwalt für Strafrecht in Großhansdorf
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Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung
Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht in Großhansdorf .
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.
Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.
Näheres zum BtMG
Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Unter Anlage I des BtMG sind, wegen ihres hohen Suchtfaktors, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelistet. Der Handel oder die Abgabe dieser Stoffe sind verboten bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Großhansdorf.
Drogen im Straßenverkehr
Autoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Da gleichzeitig ein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.
Wann liegt Körperverletzung vor?
Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Opfer einer Körperverletzung rechtssicher. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.
Das besondere Strafrecht für die Jugend
Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Was ist Betrug?
Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Wurden Sie des Betruges beschuldigt, hilft ein Anwalt für Strafrecht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.