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Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in Hannover Nordwest finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Hannover Nordwest Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mustafa Akbulut

Steintorstraße 6, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Doehring

Aegidientorplatz 2B, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Antje Heister

Ständehausstraße 10/11, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Heitmüller

Luisenstraße 5, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Scholl

Kanalstraße 12, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Vyacheslav Varavin

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Georgstraße 48, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Waldraff

Sophienstraße 1, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Matuschczyk

Kommandanturstraße 8, 30169 Hannover
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tanja Brettschneider

Berliner Allee 9-11, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Fritzsch

Fachanwalt für Strafrecht
Hinüberstraße 8, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arvid Mielken

Fachanwalt für Strafrecht|204
Königstraße 45, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bastian Quilitz

Fachanwalt für Strafrecht
Berliner Allee 12, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Max Marc Malpricht

Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrey Lepscheew

Podbielskistraße 87, 30177 Hannover
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Muammer Duran

Leo-Sympher-Promenade 65, 30655 Hannover
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Baßler

Hildesheimer Straße 124, 30880 Laatzen
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Klapproth

Rathausplatz 11, 30823 Garbsen
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexandra Klar-Lützel

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Friedrichstraße 17, 31275 Lehrte
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Eickelberg

Von-Alten-Straße 9, 30938 Burgwedel
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Hannover Nordwest
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht in Hannover Nordwest .

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Sehr strenge Auflagen gelten für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese sind aufgeführt im BtMG. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Hannover Nordwest.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und HandschellenSymbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Und nicht nur die Straßenverkehrsordnung würde missachtet, auch gegen das Betäubungsmittelgesetz würde verstoßen und es wäre mit einem Strafverfahren zu rechnen. In der Regel führt dies zum Führerscheinentzug. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Sie ist sehr kostspielig. Zu tragen hat sie der Rechtsbrecher selbst.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Mit 10 Jahren ist die Verjährungsfrist angesetzt bei Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer, oder gefährlicher Körperverletzung. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Richter den jugendlichen Straffälligen zurechtweisen und eine Entschuldigung beim Verletzten zur Auflage machen, evtl. auch eine Arbeitsleistung fordern als Wiedergutmachung oder die Zahlung eines Geldbetrages. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Ein Anwalt für Strafrecht hilft seinem Klienten, wenn ihm eine Anklage wegen Betruges ins Haus steht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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