Einen Anwalt für Strafrecht in Lauchhammer finden
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Lauchhammer Mandate annehmen
Wolfgang König
Wilhelm-Liebknecht-Straße 9, 03238 Finsterwaldein 14.9 km Entfernung
Frank Hübner
Friedrich-Engels-Straße 5, 04910 Elsterwerdain 17.9 km Entfernung
Das Strafrecht – Definition und Hintergründe
Der Staat ist dem Bürger bei der Rechtsprechung in Strafdelikten übergeordnet, d.h. es wird nach öffentlichem Recht geurteilt und als solches ist es Teil des Strafgesetzbuches. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Lauchhammer an.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Es gibt kaum Ausnahmen, die den Besitz oder die Abgabe diese Substanzen erlauben. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. In der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes werden wiederum Mittel aufgeführt, die, obwohl sie eine Suchtgefährdung darstellen, von therapeutischem Nutzen sind. Dies macht sie nicht nur verkehrs- sondern auch verschreibungsfähig. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Ein Anwalt für Strafrecht in Lauchhammer leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.
Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?
Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.
Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen
Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Je nach Schwere der Körperverletzung kann die verhängte Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft bedeuten. Auch eine versuchte Körperverletzung ist strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Die Folgen für die Zukunft können durch ihn minimiert werden.
Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?
Ladendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Erhebliche Sozialisationsmängel können auch eine Jugendstrafe begründen. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.
Was versteht man unter dem Begriff Betrug?
Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.