Ihren Anwalt für Strafrecht in Overath finden
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Overath Mandate annehmen
Robert Becker
Büschemerstraße 12, 51427 Bergisch Gladbachin 11.2 km Entfernung
Raimund Braun
An der Engelsfuhr 95, 51467 Bergisch Gladbachin 16.2 km Entfernung
Birgit Carl
Kölnstraße 112-114, 53757 Sankt Augustinin 19.4 km Entfernung
StGB – Was das Strafrecht regelt
Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Overath an.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Sieht ein Arzt die Indikation gegeben und gibt es keine andere Alternative, so ist der Arzt berechtigt ein BtM-Rezept auszustellen und ermächtigt damit gleichzeitig den Patienten dieses Mittel zu konsumieren. Ein Anwalt für Strafrecht in Overath leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.
Drogenerkennung im Straßenverkehr
Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Da gleichzeitig ein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.
Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen
Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.
Das besondere Strafrecht für die Jugend
Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. Findet das Gericht einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren noch einem Jugendlichen gleichstehend, so kann das Jugendstrafrecht in Einzelfällen auch hier noch Anwendung finden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Was ist Betrug?
Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.