Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in Wasserburg am Inn finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Strafrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Wasserburg am Inn.Frank Benstetter
Weberzipfel 8, 83512 Wasserburg a. InnOliver Drexler
Herrengasse 9, 83512 Wasserburg a. InnJulia Frank
Marienplatz 7, 83512 Wasserburg a. InnFabian Tretter
Fachanwalt für Familienrecht|204Ledererzeile 2, 83512 Wasserburg a. Inn
Bastian Wernthaler
Weberzipfel 8, 83512 Wasserburg a. InnPeter Windmaier
Herrengasse 9, 83512 Wasserburg a. InnDas Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung
Der Staat ist dem Bürger bei der Rechtsprechung in Strafdelikten übergeordnet, d.h. es wird nach öffentlichem Recht geurteilt und als solches ist es Teil des Strafgesetzbuches. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Jugendliche und junge Erwachsene werden nach einem Spezialgebiet des Strafrechts, dem Jugendstrafrecht, verurteilt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Ein Anwalt für Strafrecht in Wasserburg am Inn bietet Sicherheit.
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Erst bei einer Straferwartung von über vier Jahren wird das Landgericht eingeschaltet. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Sehr strenge Auflagen gelten für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese sind aufgeführt im BtMG. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential ohne therapeutischen Nutzen gehören zur Anlage I des BtMG und sind sogenannte nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Der Handel oder die Abgabe dieser Stoffe sind verboten bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Wasserburg am Inn.
Drogen im Straßenverkehr
Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.
Wann liegt Körperverletzung vor?
Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.
Interessantes zum Jugendstrafrecht
Taschendieb stiehlt Geldbörse aus einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Was wird als Betrug gewertet?
Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Des weiteren regelt das Strafgesetzbuch auch Computerbetrug. Hier steht die Computermanipulation im Vordergrund.Die Beeinflussung einer Datenverarbeitung stellt eine Täuschungshandlung dar. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.