Expertentipps zu aktuellen Rechtsfragen (Seite 51)
"Nein heißt Nein" – In Zukunft sind alle sexuellen Handlungen gegen den Willen eines Anderen strafbar. Dies sieht die Reform des Sexualstrafrechts vor, die in Kürze in Kraft treten wird. Damit werden in Zukunft auch Übergriffe strafrechtlich geahndet werden können, die bislang nicht als Vergewaltigung zu verfolgen waren.
Ein wichtiger und gerne übersehener Themenkomplex im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ist die Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. die der Erblasser abgeschlossen und „zu Gunsten des Ehegatten“ als Bezugsberechtigten ausgestaltet hat.
Bauämter haften dann für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor.
Das Oktoberfest bedeutet für Millionen Menschen Gaudi & Genuss. Für Firmen ist die Wiesn vor allem eins: ein ertragreiches Business. Da möchte man als findiges Unternehmen gerne ein Stück vom Kuchen abhaben - und wird dabei juristisch regelmäßig in die Schranken gewiesen. Ob in München oder in anderen Städten Deutschlands - in diesem Falle in Mainz.
Fährt ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug beim Wechsel der Ampelanlage von Grün auf Gelb in einen Kreuzungsbereich, obwohl er noch vor der Ampel hätte anhalten können, begeht er einen Gelblichtverstoß.
Aus ist es jetzt mit der Frage „Wann wird er mich das erste Mal küssen“
Aus ist es mit Sex an einsamen Orten
Aus ist es mit spontanem Sex
Aus ist es mit Sex nach ein paar Gläsern Wein
Aus ist es mit Sex zu später Stunde
Aus ist es mit gemeinsamen Freunden um die Häuser zu ziehen
Muss ein Immobilienmakler die Objektangaben die er vom Verkäufer erhält auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, bevor er das Objekt gegenüber dem Käufer mit diesen Angaben bewirbt? Haftet der Makler für falsche Angaben im Exposé?
Während die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bzw. weitergehender tarifvertraglicher Kündigungsfristen ausgesprochen wird, findet die außerordentliche Kündigung fristlos statt. Gemäß § 623 BGB i.V.m. § 126 BGB muss eine Kündigung schriftlich durch den Berechtigten oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Kündigt ein Bevollmächtigter, sollte er der Kündigungserklärung die Vollmachtsurkunde beifügen, da ansonsten der Gekündigte die Kündigung unverzüglich zurückweisen kann.
Reisewarnungen vor terroristischen Anschlägen, Entführungen oder Naturkatastrophen führen immer öfter bei Urlaubern dazu, dass sie ihre Reise nicht antreten können. Doch wie ist die Rechtslage? Kann eine Reise bei einer Reisewarnung kostenfrei storniert werden?
Wertberechnung bei Pflichtteilsansprüchen - Grundsatzentscheidung des BGH