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Einen Anwalt für Strafrecht in Alfter auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Alfter Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Weller

Grimmgasse 41, 53123 Bonn
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bastian Kreuzberg

Siemensstraße 8, 53121 Bonn
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ernst Johann

Poppelsdorfer Allee 40b, 53115 Bonn
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Mörsdorf

Fachanwalt für Strafrecht
Wachsbleiche 1, 53111 Bonn
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sonja Schell

Annagraben 11, 53111 Bonn
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Burim Agushi

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kessenicher Straße 230, 53129 Bonn
in 7.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Matthias Brauer

Lennéstraße 51, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heiko Lesch

Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Müssig

Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Pauka

Fachanwalt für Strafrecht
Willy-Brandt-Allee 16, 53113 Bonn
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Denise Gerull

Fachanwalt für Strafrecht
Balthasar-Neumann-Platz 28-30, 50321 Brühl
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sarina Grebenstein

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Römerstraße 160, 50321 Brühl
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Carl

Kölnstraße 112-114, 53757 Sankt Augustin
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Riebensahm

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Schweigelstraße 2, 53359 Rheinbach
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Udo Lehnen

Godesberger Straße 7, 53639 Königswinter
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Fröhlich

Kolpingstraße 32, 53879 Euskirchen
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gisela Trimborn

Kölner Straße 73, 53879 Euskirchen
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stavroula Patsourakou

Goltsteinstraße 91, 50968 Köln
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Michael Manfred Lang

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Weißhausstraße 23, 50939 Köln
in 19.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Alfter
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze und Normen, wie das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Waffengesetz in öffentlich-rechtlichen Gesetzen, ergänzen das Strafrecht. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Alfter

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Erst bei einer Straferwartung von über vier Jahren wird das Landgericht eingeschaltet. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Unter Anlage I des BtMG sind, wegen ihres hohen Suchtfaktors, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelistet. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Sieht ein Arzt die Indikation gegeben und gibt es keine andere Alternative, so ist der Arzt berechtigt ein BtM-Rezept auszustellen und ermächtigt damit gleichzeitig den Patienten dieses Mittel zu konsumieren. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Alfter auf.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Kostenlos wird in einigen Fällen über das Gericht auch ein sogenannter Opferanwalt ermöglicht. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Interessantes zum Jugendstrafrecht

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Der Begriff „Betrug“ kurz definiert

Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.

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