Anwalt für Strafrecht in Mülheim-Kärlich
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Mülheim-Kärlich Mandate annehmen
Ulrich Blang
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Ferdinand-Nebel-Straße 7, 56070 Koblenz
in 6.1 km Entfernung
Markus Schmuck
Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenzin 6.1 km Entfernung
Daniela Bross
Fachanwalt für ArbeitsrechtBreitestraße 55, 56626 Andernach
in 7.5 km Entfernung
Sandra Jung
Fachanwalt für Strafrecht|6538Friedrich-Ebert-Ring 6, 56068 Koblenz
in 8.2 km Entfernung
Volker Ecker
Ubierstraße 54, 56567 Neuwiedin 10.3 km Entfernung
Christian Vollheim
Fachanwalt für FamilienrechtRömerstraße 42, 56130 Bad Ems
in 17.0 km Entfernung
Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung
Im Strafgesetzbuch ist das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts zu finden. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Mülheim-Kärlich beraten.
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.
Das Betäubungsmittelgesetz
Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Wer darf welche Betäubungsmittel besitzen, vertreiben oder herstellen, also kurz Umgang mit ihnen haben? Welche Betäubungsmittel sind generell verboten? Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Stoffe die zur Herstellung von Medikamenten benötigt werden, dürfen, vorausgesetzt man hat die erteilte Berechtigung, hergestellt oder vertrieben werden. Welche Stoffe das sind, ist in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Mülheim-Kärlich.
Drogenerkennung im Straßenverkehr
Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.
Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen
Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird je nach Ausmaß mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Das gleiche gilt für die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Nehmen Sie als Beschuldigter die Erfahrung und das Wissen eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch, er ist vor Gericht zwingend erforderlich spätestens wenn es sich um mittelschwere Körperverletzung handelt. Die Folgen für die Zukunft können durch ihn minimiert werden.
Das Jugendstrafrecht
Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
Was wird als Betrug gewertet?
Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Sogenannte Fake-Shops bieten per Internet Waren an, die sie nicht besitzen, verleiten gutgläubige Kunden durch Angebote zum Kauf und verlangen Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.