anwaltssuche
Suche

Finden Sie einen Anwalt für Strafrecht in München Laim für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwälte aus München Laim & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von München Laim
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner Starnberg
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Kanzlei Dr. Sußner
Rechtsanwalt
Possenhofener Straße 6 A, 82319 Starnberg
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Strafrecht in München Laim
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Es gibt neben dem Kernstrafrecht des StGB noch viele Nebenstrafrechte, wie das Ladenschlussgesetz oder auch das Infektionsschutzgesetz, die das Strafrecht ergänzen. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in München Laim beraten.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.

Das Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in München Laim aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Körperverletzung begeht man, wenn eine Person einer anderen Person Gesundheitsschädigungen zufügt. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Richter den jugendlichen Straffälligen zurechtweisen und eine Entschuldigung beim Verletzten zur Auflage machen, evtl. auch eine Arbeitsleistung fordern als Wiedergutmachung oder die Zahlung eines Geldbetrages. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was versteht man unter dem Begriff Betrug?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt kann er sich schnell über die Sachlage durch Akteneinsicht informieren und seinen Klienten so bestmöglich vertreten. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.