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Rechtsanwälte und Kanzleien für Strafrecht in Sulz am Neckar finden

Rechtsanwälte aus Sulz am Neckar & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Sulz am Neckar
Rechtsanwalt Michael Doll Freudenstadt
Rechtsanwalt Michael Doll
Schrön | Trommsdorff | Beckert
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Sulz am Neckar an.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Sulz am Neckar auf.

Betäubungsmittel und Straßenverkehr

Mann hält viele Kapseln Extasy in den HändenMann hält viele Kapseln Extasy in den Händen Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Je nach Schwere der Körperverletzung kann die verhängte Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft bedeuten. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. In Deutschland sind Kinder, die bei der Tat unter 14 Jahre alt waren, strafrechtlich nicht verantwortlich. Es findet also keine strafrechtliche Verfolgung oder Verurteilung statt. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Erhebliche Sozialisationsmängel können auch eine Jugendstrafe begründen. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Betrug

Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Unter besonders schweren Fall des Betrugs fällt unter anderem gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.

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