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Fachanwalt IT-Recht Ein Fachanwalt für Internetrecht ist ein wahrer Spezialist. Um den Fachanwaltstitel im IT-Recht führen zu dürfen, muss er besondere theoretische Kenntnisse nachweisen (in der Regel durch eine Prüfung), eingehende praktische Erfahrungen besitzen und sich ständig auf dem Laufenden halten. All das kommt mit Sicherheit seinen Mandanten zugute.

Schnittstellen mit dem IT-Recht hat jeder

Bürger wie Unternehmen sind im Internet unterwegs, bieten ihre Produkte an, kaufen ein, schließen Geschäfte ab, laden Daten und Software herunter, kopieren Grafiken, Dokumente und Musik - attraktive Möglichkeiten und Komfort, ohne den man kaum auskommen möchte. Alle diese Aktivitäten haben einen Bezug zum IT-Recht. Hier ist kodifiziert, was man im Internet tun darf und was nicht. Nicht alle Internet-Aktivitäten haben hehre Motive. Es gibt auch eine dunkle Seite an dieser modernen Technologie. Längst haben Kriminelle das Internet als einen Ort entdeckt, an dem sich trefflich Beute machen lässt. Bekannte Stichworte: Hacking, Phishing, Ebay-Betrug usw. Die Verfolgung und Sanktionierung solcher kriminellen Aktivitäten ist allerdings in der Regel eine Sache des Strafrechts.

Einer der Schwerpunkte des IT-Rechts ist das Vertragsrecht

Einer der Schwerpunkte bei der Arbeit des Fachanwaltes für IT-Recht ist das Vertragsrecht. Wer im Internet kauft, mietet, least usw. schließt einen Vertrag ab. Anbieter-Unternehmen benötigen entsprechende Verträge, die entworfen und überprüft werden müssen, damit für Kunden und Anbieter Rechtssicherheit besteht. Hier gelten auch die Buchstaben des Fernabsatzrechts: mit besonderen Informationspflichten gegenüber dem Käufer, mit einem für diese Art von Geschäften speziell angepassten Widerrufsrecht, mit Besonderheiten bei den Preisangaben. Ebenso wichtig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die jeder Webshop, jeder Software-Hersteller und jeder Dienstleister auf seiner Internetseite zwingend benötigt und deren Kenntnisnahme ein Käufer vor Vertragsabschluss bestätigen muss.

Nie war Datenschutz wichtiger

Er ist in aller Munde: der Datenschutz. Kaum ein Monat vergeht ohne Berichte über gigantische Datenlecks auf Unternehmensservern. Dabei sind Unternehmen verpflichtet, genau solche Ereignisse zu verhindern und geeignete Maßnahmen zum Schutz gespeicherter Kunden- und Mitarbeiterdaten zu treffen. Sowohl der materielle als auch der ideelle Schaden können enorm sein. Ebenfalls zum Datenschutz zählt die Compliance. Sie verpflichtet Unternehmen - in der Regel in besonders sensiblen Branchen wie Banking und Gesundheitsunternehmen usw. - ein System aktiver Überwachung zu installieren, das dem Missbrauch von Unternehmensdaten (Kopieren, Verändern, Stehlen usw.) vorbeugt. Bei Nichteinhalten von Compliance-Regularien drohen Haftungsrisiken für Vorstand und Unternehmen. Der Fachanwalt für IT-Recht kennt die besonderen Verpflichtungen der Compliance und kann Unternehmen beratend unterstützen.

Weitere Rechtsbereiche, die das IT-Recht berühren

Wer ein Internetgeschäft betreibt, will möglichst gut wahrgenommen und leicht gefunden werden. Er registriert einen Domainnamen / eine Internetadresse für sein Unternehmen, die möglichst nah an seinem Geschäftszweck oder am Namen seines Unternehmens liegt. Mit der Nutzung dieses Namens läuft man Gefahr, fremde Namensrechte oder Markenrechte zu verletzen. Mögliche Folgen sind Unterlassungsklagen oder Schlimmeres. Fragen des Namensrechts, Domainrechts oder Markenrechts sollten bereits im Vorfeld mit einem Fachanwalt für IT-Recht abgeklärt werden. Ein guter Fachanwalt für IT-Recht besitzt außerdem einen hohen Grad an technologischem Verständnis. Seine besondere Spezialisierung, z.B. bei der Ausgestaltung von komplizierten Softwareverträgen, ist notwendig, um seine Mandanten gut beraten zu können. Einen guten Fachanwalt für IT-Recht finden Sie gleich hier bei uns.


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