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Fachanwalt Agrarrecht Als so genannte Querschnittsmaterie mit umfangreichen Verzweigungen in andere Rechtsgebiete stellt das Agrarrecht hohe Anforderungen an Kenntnisse und Erfahrungen von Anwälten, die sich darauf spezialisieren wollen. Nur wer entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Agrarrecht nachweisen kann, spezielle Prüfungen abgelegt hat und sich weiterhin regelmäßig fortbildet, darf den Titel Fachanwalt für Agrarrecht führen.

Wer in der Landwirtschaft arbeitet, ist meist kein Jurist

Wie vielgestaltig und umfassend die Arbeit eines Fachanwalts für Agrarrecht sein kann, lässt sich ungefähr ermessen, wenn man allein an die europäischen Regulierungen denkt. Die (verwaltungsrechtlichen) Auswirkungen von Förderungen, Quoten, Auflagen, Subventionen und Sonderregelungen mit ihren ständigen Änderungen und Neufassungen auf nationaler und europäischer Ebene beeinflussen die tägliche Arbeit des Landwirts nachhaltig. Darum gilt: Wer heute einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, muss sich auch um juristische Fragestellungen kümmern. Landwirte sind zwar höchst selten agrarspezifische Verwaltungsrechtler; sie kommen aber um fachkundige juristische Beratung in diesen und ähnlichen Angelegenheiten kaum herum.

Neue Herausforderungen für die Landwirtschaft - erneuerbare Energien

Die Herausforderungen an den Landwirt verändern sich im Eiltempo. Moderne Zeiten und der vermehrte Kostendruck in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion zwingen Landwirte, sich alternative oder zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Sie werden zum Beispiel Energieproduzenten, betreiben Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Solarfelder. Für viele von ihnen ist das ein völlig neues Spiel mit ganz anderen (juristischen) Anforderungen. Hier greifen zum Beispiel das Baurecht (bei der Anlagengenehmigung), das Umweltrecht und / oder der Immissionsschutz. Tritt der Landwirt nicht selbst als Energie-Produzent sondern als Verpächter von Flächen für Energieanlagen auf, wird er Verträge mit den Betreibern abschließen, deren langfristige Konsequenzen es zu erwägen und deren Buchstaben es zu überprüfen gilt. Ohne eingehende juristische Beratung durch einen versierten Fachanwalt ist der Abschluss solcher Verträge schlicht Leichtsinn.

Der Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln

Eher ein Heimspiel - weil der Fachkompetenz des Landwirts, Forstwirts oder Gärtners zuzuordnen - sollte der Einsatz von Düngemitteln zur Ertragssteigerung in der Pflanzenproduktion sein. Weit gefehlt - denn auch hier gibt es eine Unzahl von Regelungen, Verordnungen und Gesetzen, die berücksichtigt werden wollen. Ihre Nichtbeachtung würde zwangsläufig eine Kollision mit dem Umweltrecht heraufbeschwören. So ist das Ausbringen von Gülle auf Nutzflächen strengen Beschränkungen unterworfen, die jeder Landwirt kennen muss. Zusätzlich bestehen regionale Verordnungen durch die Bundesländer, oder es gibt komplette Ausbringverbote zu bestimmten Zeiten oder Witterungsbedingungen. Wer hier rechtssicher handeln möchte, ist auf guten Rat angewiesen. Ähnliches gilt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hier ist der Landwirt gehalten, nach den Grundsätzen "guter fachlicher Praxis" zu handeln, also Schäden an Umwelt und Biodiversität beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verhindern. Das Pflanzenschutzrecht (das der Fachanwalt für Agrarrecht auch kennt) gestattet sowieso nur den Einsatz von Mitteln, die auf ihre Umweltauswirkungen hin überprüft sind. Andere Mittel sind nicht zugelassen. Wer dagegen verstößt macht sich strafbar.

Jagdrecht und Fischereirecht

Auch das Jagdrecht und das Fischereirecht sind Teil des Agrarrechts. Im Jagdrecht geht es um Jagdpachten und die dazugehörigen Verträge; um Wildschadensverfahren (für Wildschäden muss in der Regel die Jagdgenossenschaft / der Jagdpächter eintreten) und um Jagdscheinfragen. Im Fischereirecht (hier werden Seefischerei und Binnenfischerei unterschieden) um Fangerlaubnisse, Fischereizonen und den Schutz und die Überwachung von Fischereigebieten.

Der Landwirt ist auch Unternehmer

Weil der Landwirte und Forstwirte in der Regel selbständige Unternehmer sind, betreffen sie auch alle Fragen, die Unternehmern begegnen: Die Wahl der optimalen Betriebsform (aus rechtlicher und steuerlicher Sicht), Steuerfragen, Fragen des Vererbens eines landwirtschaftlichen Betriebes (Hofübergabe), arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen usw. - immer mit dem besonderen Bezug zum Agrarrecht. Nur ein besonders spezialisierter Anwalt kann diese Materie umfassend überblicken - ein Fachanwalt für Agrarrecht. Bei uns finden sie einen in Ihrer Nähe - einfach per Klick!


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