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Fachanwälte: spezialisierte Anwälte
Rechtsanwälte sind sie beide: Der Anwalt und der Fachanwalt. Beide haben die gleiche Ausbildung absolviert und sind nach dem 2. Staatsexamen Volljuristen. Fachanwälte spezialisieren sich aber noch weiter. Und das dürfen sie auch, aber nur in maximal drei Fachanwaltsbereichen (Fachanwaltstitel genannt). Anwälte, die sich zum Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht weiterbilden lassen, belegen nach mehreren Jahren Anwaltstätigkeit entsprechende Fachkurse und müssen den Lehrgang mit einer bestandenen theoretischen Prüfung abschließen. Zudem müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie als Anwalt eine bestimmte Anzahl an echten Fällen bearbeitet haben. Erst damit können sie den Titel "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht" erwerben. Um den Titel zu halten, benötigt es regelmäßige Fortbildungen, die dokumentieren, dass sich der Fachanwalt kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung hält.Internationales Wirtschaftsrecht: Die Inhalte
International operierende Wirtschaftsunternehmen (und die, die es werden wollen) profitieren von der Spezial-Weiterbildung eines Fachanwalts für internationales Wirtschaftsrecht. Ein Fachanwalt bietet ausgesprochene Kompetenz in den Bereichen:- internationales Handelsrecht; insbesondere das Ausarbeiten entsprechender Verträge und unter Berücksichtigung von speditions- und transportrechtlichen Themen,
- internationales Gesellschaftsrecht, also Wahl der geeigneten Unternehmensform oder Gründung ausländische Dependencen,
- Gründung neuer Firmen im oder mit Bezug ins Ausland;
- internationales Vertriebs- und Markingrecht, insbesondere Markenpiraterie und internationales Kartellrecht;
- Kollisionsrecht (in etwa: übernommene Verpflichtungen von Auftraggebern)
- sowie alle Bezüge zu verwandten Rechtsgebieten, etwa Steuerrecht, Strafrecht, EU-Recht oder Medienrecht.