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- Der Fachanwalt für Bankrecht/Kapitalmarktrecht: Qualifikation und Aufgabenfelder
- Jeder Bürger hat mit dem Bankrecht zu tun, wenn er ein Konto hat
- Das Kapitalmarktrecht betrifft alle Anleger am Kapitalmarkt, institutionelle wie private
- Die Folgen riskanter Anlagestrategien
Der Fachanwalt für Bankrecht/Kapitalmarktrecht: Qualifikation und Aufgabenfelder
Gute Anwälte lieben ihren Job. Noch bessere Anwälte lieben ihren Job so sehr, dass sie sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren, das ihnen besonders liegt und in dem sie erfolgreich sind. Wenn sie in ihrem Spezialgebiet dann noch besondere theoretische Kenntnisse nachweisen (durch eine Prüfung) und eingehende praktische Erfahrungen besitzen (z.B. eine große Anzahl bearbeiteter Fälle in ihrem Spezialgebiet), kann ihnen die Anwaltskammer den Titel "Fachanwalt" verleihen. Der Fachanwaltstitel im Bankrecht/Kapitalmarktrecht ist einer von 21 möglichen Fachanwaltstiteln, die besonders spezialisierte Anwälte heute führen dürfen. Bank- und Kapitalmarktrecht sind zwei Rechtsgebiete zusammengefasst, die in einer engen Beziehung zu einander stehen:- Das Bankrecht deckt Rechtsfragen rund um Kreditgeschäfte, Kreditkarten, Schecks, Einlagengeschäfte, Zahlungsverkehr, Bankenverträge etc. ab.
- Im Kapitalmarktrecht ist in erster Linie der Wertpapierhandel geregelt, also Erwerb und Verkauf von Aktien und anderen marktgängigen Papieren.