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- Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann oft Schlimmeres verhindern
- Darum geht es im Insolvenzrecht
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Im Insolvenzverfahren werden die Ansprüchen der Gläubiger befriedigt
- Bei der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz gelten eigenen Regeln
- Wenn eine Unternehmensinsolvenz droht
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann oft Schlimmeres verhindern
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht besitzt ein gerüttelt Maß an Erfahrung. Und er kennt alle verfügbaren Möglichkeiten, drohenden Verlust klein zu halten. Schließlich darf er seinen Fachanwaltstitel nur dann führen, wenn er im Fachgebiet Insolvenzrecht (und den dazugehörenden Teilgebieten) besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und nachweisen kann. Er muss sich außerdem zu laufender Fortbildung verpflichten. Bei drohender Insolvenz ist er in der Lage, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern oder die Insolvenz sogar zu verhindern.Darum geht es im Insolvenzrecht
Bei einer Insolvenz geht es im Wesentlichen um einen fairen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern - gleichgültig, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine Unternehmensinsolvenz handelt. Das Insolvenzrecht sorgt dafür, dass dieser Vorgang in geregelten Bahnen abläuft und dass dem geltenden Recht Genüge getan wird. Ein Insolvenzverfahren muss nicht zwingend mit dem sozialen Abstieg eines insolventen Bürgers oder mit der Zerschlagung eines insolventen Unternehmens enden. Das Insolvenzrecht kennt durchaus Möglichkeiten, eine drohende Insolvenz noch abzuwenden. Das wichtigste ist daher, sich möglichst frühzeitig (also bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit) einen versierten Berater zu suchen.Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Eine steigende Zahl von Unternehmenskonkursen und Überschuldungen privater Haushalte oder Einzelpersonen sorgen dafür, dass Insolvenzverfahren weiter zunehmen. Ein Insolvenzverfahren kann gegen natürliche und gegen juristische Personen eröffnet werden, also gegen Privatleute, Unternehmen, Gesellschaften usw. Den Antrag auf Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz beim Insolvenzgericht kann eine Privatperson kann nur dann stellen, wenn drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gegeben sind. Bei Unternehmen genügen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Für den Insolvenzantrag gibt es keinen Formzwang.Im Insolvenzverfahren werden die Ansprüchen der Gläubiger befriedigt
In aller Regel wird während des Insolvenzverfahrens das verfügbare Vermögen des Schuldners verwertet. Daraus sollen die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden. Bei Privatpersonen gehört dazu das gesamte pfändbare Vermögen (inkl. Sachwerte); es gelten allerdings Pfändungsgrenzen. Bei Unternehmen ist sind alle Aktiva betroffen. Hier wird häufig ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der zunächst feststellt, ob genügend Werte zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Erst dann kann das Verfahren eröffnet werden.Bei der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz gelten eigenen Regeln
Bei einer Privatinsolvenz besteht die Verpflichtung zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Dieser so genannte Schuldenbereinigungsversuch ist nachzuweisen. Erst dann kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Verbraucherinsolvenz für zahlungsunfähige Privatpersonen hat die umfassende Entschuldung zum Ziel. Erfüllt der Schuldner die gesetzten Bedingungen, ist eine Entschuldung samt "Restschuldbefreiung", also dem kompletten Erlass der Restschulden, innerhalb von drei bis sechs Jahren möglich. Die Bedingungen sind u.a. eine "Wohlverhaltensperiode". In dieser Zeit muss sich der Schuldner (sichtbar) um den Interessenausgleich mit seinen Gläubigern bemühen und zwar dergestalt, dass man ihm seine Ernsthaftigkeit abnimmt. Er muss außerdem für einen Mindest-Schuldenanteil und die Kosten des Verfahrens geradestehen.Wenn eine Unternehmensinsolvenz droht
Für Unternehmen ist eine Grundkenntnis des Insolvenzrechts empfehlenswert, damit sie sich bei drohender Insolvenz richtig verhalten bzw. eine Insolvenz durch die richtigen Maßnahmen bereits im Vorfeld abwenden können, z.B. rechtzeitige Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Auch für Unternehmen sind außergerichtliche Sanierungen möglich. Unter den Bedingungen der Regelinsolvenz (so heißt das Insolvenzverfahren für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige) sollte stets ein Unternehmenserhalt das Ziel sein. Arbeitsplätze sind in Gefahr, Sozialversicherungsbeiträge können nicht mehr gezahlt werden, die Verarmung von ganzen Regionen droht. Hier ist Fachkenntnis und Weitblick gefragt; bei vielen Unternehmen konnte die drohende Insolvenz erfolgreich abgewendet werden, so dass sie heute wieder lebensfähig sind, neue Arbeitsplätze bieten und florieren. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht verfügt über umfassende Kenntnisse in seinem Spezialgebiet. Bei uns finden Sie einen Fachanwalt in Ihrer Region, der Sie in Ihrer schwierigen Lage unterstützt. Unsere auf Insolvenzrecht spezialisierten Fachanwälte beraten Sie in allen wichtigen Fragen rund um das Thema Insolvenz. Insbesondere bei der Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Abwehr von Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzanmeldung und Insolvenz-Beantragung, Insolvenzverschleppung (bzw. Verdacht darauf), Schuldnerberatung oder außergerichtlichen Schuldenbereinigung.Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht verfügen auch über entsprechende Kenntnisse aus den Rechtsbereichen Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht in der Insolvenz.