Wohnungsdurchsuchung: Wie verhalte ich mich richtig?
Es klingelt oder klopft an der Wohnungstür- draußen steht die Polizei und will die Wohnung durchsuchen. Wie verhält man sich in dieser Situation richtig? Braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss, um die Wohnung zu betreten? Was muss in einem Durchsuchungsbeschluss stehen? Wann darf die Polizei wegen Gefahr im Verzug in die Wohnung? Dürfen Beweise verwertet werden, wenn die Durchsuchung rechtswidrig war? Und wie kann man sich gegen eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung wehren?
- Braucht die Polizei für eine Wohnungsdurchsuchung einen Durchsuchungsbeschluss?
- Wann besteht Gefahr im Verzug?
- Was muss im Durchsuchungsbeschluss stehen?
- Wer muss bei einer Wohnungsdurchsuchung dabei sein?
- Muss man nachts eine Wohnungsdurchsuchung dulden?
- Dürfen Beweise nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung verwertet werden?
- Wie kann man sich gegen eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung wehren?
Braucht die Polizei für eine Wohnungsdurchsuchung einen Durchsuchungsbeschluss?
Die Polizei benötigt zur Durchsuchung einer Wohnung nach Beweisen immer einen Durchsuchungsbeschluss, bzw. Durchsuchungsbefehl. Dies ergibt sich aus dem im Grundgesetzt verankerten Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. In Ausnahmefällen können die Ermittler auch ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.
Wann besteht Gefahr im Verzug?
Gefahr im Verzug besteht dann, wenn der Erfolg der Wohnungsdurchsuchung gefährdet wäre, weil zuvor noch eine richterliche Anordnung eingeholt werden muss. Wenn also damit zu rechnen ist, dass Beweise die sich für eine Straftat in der Wohnung befinden, aufgrund des Zeitvorsprungs verschwinden. Gefahr im Verzug muss sehr eng ausgelegt werden, damit Polizei und Staatsanwaltschaft nicht willkürlich Gefahr im Verzug annehmen und so den richterlichen Durchsuchungsbefehl unterlaufen.
Was muss im Durchsuchungsbeschluss stehen?
Im Durchsuchungsbeschluss muss der Grund der Durchsuchung stehen, die Räume benannt werden, die durchsucht werden und welche Beweismittel voraussichtlich sichergestellt werden.
Wer muss bei einer Wohnungsdurchsuchung dabei sein?
In der Regel wird eine Wohnungsdurchsuchung von der Polizei vorgenommen. Ein Staatsanwalt oder Richter muss nicht dabei sein. In diesem Fall sollte laut Gesetz – wenn möglich - ein Gemeinbeamter oder zwei Gemeindemitglieder bei der Wohnungsdurchsuchung dabei sein, damit der Betroffene später nicht behaupten kann, dass die Polizei ihm Beweise untergeschoben hat.
Der eigene Strafverteidiger kann auch Wunsch dazu gerufen werden und darf dann auch bei der Wohnungsdurchsuchung dabei sein.
Muss man nachts eine Wohnungsdurchsuchung dulden?
Nachts muss man in der Regel keine Wohnungsdurchsuchung über sich ergehen lassen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein Tatverdächtiger auf frischer Tat verfolgt wird oder Gefahr im Verzug besteht, kann auch nachts eine Wohnungsdurchsuchung stattfinden.
Dürfen Beweise nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung verwertet werden?
Wurde eine Wohnung zu Unrecht durchsucht und Beweise sichergestellt, handelt es sich um einen Beweiserhebungsmangel, der aber nicht dazu führen muss, dass die gewonnen Beweis vor Gericht unverwertbar sind.
Wie kann man sich gegen eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung wehren?
Wer Opfer einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung wurde hat die Möglichkeit Beschwerde zu erheben und die Herausgabe der beschlagnahmten Sachen zu verlangen. Ist es aufgrund der Wohnungsdurchsuchung zu Schäden in der Wohnung gekommen, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.
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