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Das Zivilrecht
Letzte Aktualisierung am 2021-11-25 /
Lesedauer ca. 13 Minuten
- Welche Bereiche gehören zum Zivilrecht?
- Das Amtsgericht – die erste Instanz
- Wer ist zuständig, das Amtsgericht oder das Landgericht?
- Das Landgericht - die Nummer zwei im Instanzenzug
- Braucht man einen Anwalt vor dem Landgericht?
- Berufung oder Revision?
- Das Vertragsrecht und die AGB
- Sind AGB immer notwendig?
- Der Internethandel und die AGB
- Muss man die AGB tatsächlich immer lesen?
- Kann man die AGB selbst gestalten?
- Die Verjährung
- Wann beginnt die Verjährung und wie kann man sie verhindern?
- Gehört auch ein Hundebiss zum Zivilrecht?
- Reicht die private Haftpflichtversicherung?
- Anwalt für Zivilrecht kann Ihnen helfen
- Das Zivilrecht regelt die Beziehungen, also Rechte und Pflichten zwischen rechtlich gleichgestellten Personen oder Parteien. Es geht davon aus, dass jeder Einzelperson im Staat die Ausübung eines freien Willens zusteht. Dieser freie Wille gestattet es einem Bürger, mit anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen, als natürliche oder auch als juristische Person. Das kann zum Beispiel der Abschluss eines Vertrages, bzw. das Eingehen eines Vertragsverhältnisses sein.
- Das öffentliche Recht dagegen regelt die Beziehung zwischen Bürgern und Staat. Beim öffentlichen Recht handelt es sich nicht um ein gleichgestelltes Verhältnis sondern um ein Ober-Unterordnungsverhältnis. Der Staat steht über dem Bürger.