Einen Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau Wiehre finden
Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Freiburg im Breisgau Wiehre Mandate annehmen

Lena Kühnbach
Fachanwalt für VerwaltungsrechtKartäuserstraße 51a, 79102 Freiburg im Breisgau
in 0.7 km Entfernung

Moritz Meyer-Recke
Prinz-Eugen-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgauin 0.7 km Entfernung

Britta Oswald-Brügel
Dreikönigstraße 11, 79102 Freiburg im Breisgauin 0.7 km Entfernung

Michael Plener
Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgauin 0.7 km Entfernung

Stefan Schiffer
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 0.7 km Entfernung

Bernd-Hans Vaihinger
Reichsgrafenstraße 6, 79102 Freiburg im Breisgauin 0.7 km Entfernung

Sinan Akay
Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Georg-Hermann Argauer
Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Markus Czech
Fachanwalt für ArbeitsrechtLeopoldring 1, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Cornelia Czuratis
Fachanwalt für ArbeitsrechtWilhelmstraße 10, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Stefan Daub
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Thorsten Engel
Bismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Christoph Fingerle
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Andre M. Knapp
Bismarckallee 2a, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Thilo Köhler
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Oliver F. Leers
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Friedrichring 16-18, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Christina Lohse
Kaiser-Joseph-Straße 256, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Harald Eckard Manias
Kaiser-Joseph-Straße 256, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Gabriele Matt
Wilhelmstraße 20, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Stephanie Sannchen Mayer
Fachanwalt für ArbeitsrechtKaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Daria Mühlen
Schreiberstraße 20, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Achim Nolte
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wallstraße 6, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Clemens Pustejovsky
Wallstraße 6, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Tanja Ritter-Taube
Fachanwalt für ArbeitsrechtKaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Michael Rox
Wallstraße 4, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Christa Rufer
Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Richard Rummel
Fachanwalt für ArbeitsrechtBismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Bettina Seibt
Kaiser-Joseph-Straße 271, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Werner Stock
Fachanwalt für ArbeitsrechtAugustinerplatz 2, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Joachim Strehle
Wallstraße 2, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Bekir Ulucay
Kaiser-Joseph-Straße 269, 79098 Freiburg im Breisgauin 1.4 km Entfernung

Bettina Wilmes-Engel
Fachanwalt für ArbeitsrechtBismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Thomas Zürcher
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtBismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung

Alexander Adam
Fachanwalt für ArbeitsrechtKonrad-Goldmann-Straße 5 A, 79100 Freiburg im Breisgau
in 1.5 km Entfernung

Karsten Bohmann
Fachanwalt für StrafrechtGoethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgau
in 1.5 km Entfernung

Ulrich Gruler
Basler Straße 65, 79100 Freiburg im Breisgauin 1.5 km Entfernung

Michael Hafner
Schlierbergstraße 141, 79100 Freiburg im Breisgauin 1.5 km Entfernung

Cornelia Rupp-Hafner
Schlierbergstraße 141, 79100 Freiburg im Breisgauin 1.5 km Entfernung

Tobias Schorpp
Swetlana-Geier-Straße 19, 79100 Freiburg im Breisgauin 1.5 km Entfernung

Hagen Schällig
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Heinrich-von-Stephan-Straße 5, 79100 Freiburg im Breisgau
in 1.5 km Entfernung
Arbeitsrecht
Gesetze zum Arbeitsrecht finden sich in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Der Mutterschutz wird z.B. durch das MuSchG gesichert. Auch die spätere Elternzeit ist durch ein Gesetz geregelt. Ebenso gibt es Gesetze für Altersteilzeit oder Arbeitsunfähigkeit. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Für Zeitarbeitsangestellte gibt es übrigens ganz ähnliche Regelungen für den Bereich Lohnuntergrenzen. Sogar rechtliche Fragen zum Aufhebungsvertrag können durch das Gesetz beantwortet werden, auch wenn hierfür nicht das Arbeitsrecht zuständig ist. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.
Corona im Arbeitsrecht
Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Kurzarbeit kann nun vorübergehend für 24 Monate beantragt werden anstelle der regulären 12 Monate. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Regelungen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch den Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer unterschreibt Arbeitsvertrag Das rechtliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Die Form eines Arbeitsvertrages ist gesetzlich nicht geregelt, so gilt auch bereits ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag. Aber jede vorher getroffene schriftliche Absprache muss später nicht mühsam geklärt werden. Unsorgfältige oder lückenhafte Arbeitsverträge werden im Streitfall durch das Gesetz ergänzt und stellen somit keinen individuell ausgearbeiteten Vertrag dar. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Das Arbeitsfeld, Aufgaben, Probezeit, Schichtarbeit, dies und ähnliches ist zu ergänzen und die Angaben der Firma und des künftigen Angestellten müssen hinzugefügt werden. Natürlich muss der Urlaubsanspruch sowie das Gehalt, die Lohn- oder Gehaltshöhe, und etwaige Extraboni im Vertrag festgelegt werden. Leistungen für Altersvorsorge oder andere Sparprogramme, so sie denn gewährt werden, sollten im Arbeitsvertrag stehen. Die Internetnutzung während der Arbeitszeit kann ein weiterer Bestandteil des Vertrages darstellen. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Zusätzliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung wichtiger Interna, dem Firmen-Knowhow oder Betriebsgeheimnissen, sollten unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Nur was nicht vertraglich geregelt ist, kann zu Auseinandersetzungen führen. Aus rechtlicher Perspektive heikel sind besonders die Fälle, in denen der Passus "Nebenabreden gibt es nicht" fehlt. Deshalb sollte darauf bestanden werden. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Ein richterliches Urteil kann so schneller und gerechter getroffen werden. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau Wiehre mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Der befristete Arbeitsvertrag
Nahaufnahme Unterschrift Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Befristete Arbeitsverträge sind zweck- oder zeitbefristet. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Befristete Arbeitsverträge sind bei Projektarbeiten sehr beliebt in Unternehmen. Vor Vertragsabschluss gilt es auch das "Kleingedruckte" zu prüfen, in dem die Befristungsvereinbarung genau beschrieben ist. Dennoch sind befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer auch von Vorteil, so kann man die Arbeitsstelle und auch das Arbeitsklima kennenlernen und einschätzen ob einem der Arbeitsplatz gefällt. Befristete Arbeitsverträge bieten oft die Gelegenheit auf eine dauerhafte Anstellung im Anschluss an die Befristung. Zusätzlich besteht die Aussicht intern zu wechseln und so zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu gelangen. Dem Unternehmen bieten Zeitverträge diverse Vorteile. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Darüber hinaus bietet es dem Unternehmen die Möglichkeit, sich nicht auf lange Sicht binden zu müssen bevor man sich sicher ist gut miteinander arbeiten zu können.
Dürfen befristete Verträge erneut befristet verlängert werden?
schreibende Hand mit Kugelschreiber Ein zeitlich befristeter Vertrag ohne Sachgrund lässt sich in der Regel insgesamt zwei Jahren befristen. Auch wenn bis zu drei mal verlängert werden darf, so hat dies innerhalb dieser zwei Jahre zu bleiben. Die Befristung eines zweckgebundenen Arbeitsvertrages endet mit der Erfüllung des Zweckes. Eine Kündigung ist nicht nötig, aber etwa zwei Wochen vorher muss dem Arbeitnehmer das voraussichtliche Ende mitgeteilt werden. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Es entsteht dadurch ein neuer Arbeitsvertrag. Eine neue Befristung hat vor Ablauf der vorherigen Befristung vereinbart zu werden.
Die Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz
Frau weint wegen Kündigungsschreiben Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Mit welcher Frist gekündigt werden kann, kann außer im Arbeitsvertrag auch im Tarifvertrag, oder in der Betriebsvereinbarung vorgegeben sein. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Kleine Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern erfasst das KSchG jedoch nicht. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Das Kündigungsschutzgesetz lässt laut § 1 Absatz 2 nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen zu. Wenden Sie sich bei Fragen zum Kündigungsschutz an eine Kanzlei für Arbeitsrecht, dort wird Ihnen dann als Mandant bestmöglich weitergeholfen.
Möglichkeit des Einspruchs
Symbolbild Gavel Richterhammer und Waage Richter Möchte man eine Kündigung nicht gleich akzeptieren, so kann man sich beraten lassen welche Wege möglich sind. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Besonderen Schutz genießen Personen, die der Gesetzgeber, wegen ihrer konkreten Lebenssituation oder wegen der Übernahme besonderer Aufgaben im Betrieb, zusätzlich schützen will. Hier gehören Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende dazu. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen wendet man sich bestmöglich an einen Arbeitsrechtsanwalt.
Näheres zu den gesetzlichen Kündigungsfristen
Frau liest mit schockierter Miene Sind im Vertrag keine Kündigungsmodalitäten festgehalten, so gilt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für das Unternehmen gelten etwas kompliziertere Bedingungen. Während der Probezeit ist es klar geregelt: Die Frist von zwei Wochen ist jederzeit möglich. Ab dann wird die Frist je nach Jahren der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Nach zwei, fünf, acht, zehn, zwölf, fünfzehn oder zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit, verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils einen Monat zum Monatsende. Allerdings gilt: Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann etwas anderes vereinbart worden sein. Haben Sie Zweifel ob die Berechnung ihrer Frist richtig berechnet wurde, wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau Wiehre und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung vom Fachmann geben.
Die außerordentliche Kündigung
Frau räumt ihren Arbeitsplatz Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Die außerordentliche Kündigung sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau Wiehre kontrolliert werden. Oft ist sie nicht rechtens. Außerordentlich kündigen kann auch der Arbeitnehmer. Für ihn gelten die gleichen Regeln, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen wie für den Arbeitgeber. Grobe Beleidigungen, grobe Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung, die Verletzung des Arbeitsschutzes, dies sind nur einige Gründe die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen können. Eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht bietet seinen Mandanten bei Arbeitsrecht Problemen die Möglichkeit einer Erstberatung.
Das Arbeitszeugnis
Stempel unter Arbeitszeugnis Ein Arbeitnehmer hat bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Ebenso besteht neben dem Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf ein, in regelmäßigen Abständen ausgestelltes, Zwischenzeugnis. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden um die eigene Qualifikation jederzeit nachweisen zu können. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Wohlwollend und doch wertend, das ist es was man mit den unterschiedlichen Formulierungen erreichen möchte. So entspricht ein Verhalten, welches "stets einwandfrei" bewertet wird einer Schulnote sehr gut, ein "einwandfreies" Verhalten entspricht der Note gut. Dem Angestellten bleibt nach Zeugniserhalt immer die Möglichkeit sein Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Zeugnis entsprechend Ihrer Arbeitsleistung formuliert wurde. Ein schlechtes Arbeitszeugnis über die geleistete Tätigkeit ist genauso schlecht als gar keines vorlegen zu können und hat so massiven Einfluss auf das künftige Arbeitsleben. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Freiburg im Breisgau Wiehre oder Ihrer Nähe.
Wann zum Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Beratung und die fachlichen Kenntnisse eines Anwalts für Arbeitsrecht sind oftmals ein Segen für seinen Mandanten. Als Anwalt für Arbeitsrecht ist er ein kompetenter Ansprechpartner bei betriebsverfassungsrechtlichen Dingen genau so wie bei drohender Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten oder anderen das Arbeitsrecht betreffenden Streitigkeiten. Gefürchtete Konsequenzen hält der Anwalt mit seiner Arbeit so gering wie möglich - außergerichtlich notafalls auch gerichtlich. Die Vertretung durch einen Anwalt hilft dem Mandanten sehr. Denn mit seiner Arbeit und Erfahrung kann der Anwalt die Interessen und Rechte seines Mandanten auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht in der Regel sehr viel besser durchsetzen.
Wie teuer kommt ein arbeitsrechtlicher Streit?
Die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Streit können je nach Fall variieren, aber typischerweise fallen Anwaltskosten, mögliche Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten an.