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Dr. Bergdolt & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
M1, 1, 68161 Mannheim
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist verteilt auf mehrere Gesetzbücher. Eine Schwangere wird z.B. durch den Mutterschutz geschützt. Im Anschluss dann die Elternzeit, auch sie ist gesetzlich im BEEG geregelt. Oder die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Altersteilzeit sind gesetzlich festgelegt. Wichtig sind auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Bekannt ist den meisten der Mindestlohn, auch er ist gesetzlich geregelt durch das MiLoG. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Aufkommende Fragen zu einem Aufhebungsvertrag werden ebenfalls durch das Gesetz geschlossen, wenn auch nicht direkt durch das Arbeitsrecht. Ist hingegen das Thema einer Scheinselbständigkeit zu klären, so muss dies nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch sozialrechtlich überprüft werden.
Corona im Arbeitsrecht
Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Einige der Regelungen betreffen die Bestimmungen über Dauer und Höhe gewährter Kurzarbeit. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer unterschreibt Arbeitsvertrag Grundsätzliche gesetzliche Anforderungen müssen bei jedem Arbeitsverhältnis eingehalten werden. Ein Arbeitsvertrag verlangt keine umfangreichen Beschreibungen, er muss noch nicht einmal sofort schriftlich festgehalten werden. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Rechtliche Vorgaben würde jedoch unwissentlich vorhandene Regelungslücken in einem Arbeitsvertrag füllen. Formulierungen in Arbeitsverträgen sind meist standardisiert und es ist sehr einfach und unkompliziert eine Vorlage zu nützen. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Wichtig ist natürlich die Einigung über Urlaubsanspruch sowie das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes, bzw. Gehaltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Hier sind auch die Betriebsrente, vermögenswirksame oder sonstige freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu ergänzen. Die Nutzung von Internet und Telefon sollte festgehalten werden. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Oder man möchte Regelungen zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall naher Verwandter im Vertrag ergänzt haben. Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Gerade die Punkte, die nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, können später Probleme bereiten. Sehr wichtig ist die Klausel "Nebenabreden gibt es nicht". Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Mehlingen, wenn Sie Ihre Rechte missachtet sehen.
Befristete Arbeitsverträge
Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Gesetzlich ist der befristete Arbeitsvertrag im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG geregelt. Die Befristung eines Arbeitsvertrages kann zweck- oder zeitgebunden sein. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Mit befristeten Arbeitsverträgen können sich Unternehmer flexibel an die Auftragslage anpassen, ohne irgendwelche Kündigungsmodalitäten einhalten zu müssen. Vor der Unterschrift, sollte ein Arbeitnehmer sich über den Inhalt des Vertrages und seiner Verpflichtungen klar sein und gut prüfen, ob er sie eingehen möchte. Ist sich der Erwerbstätige nicht sicher, ob der Arbeitsplatz zu ihm passt, kann eine Befristung auch für ihn durchaus attraktiv sein. Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Zusätzlich besteht die Aussicht intern zu wechseln und so zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu gelangen. Mit zeitlich begrenzten Verträgen haben Geschäftsinhaber gleich mehrere Vorteile, die sie nutzen können. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Darüber hinaus bietet es dem Unternehmen die Möglichkeit, sich nicht auf lange Sicht binden zu müssen bevor man sich sicher ist gut miteinander arbeiten zu können.
Dürfen befristete Verträge erneut befristet verlängert werden?
handschriftliches signieren von Dokumenten Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Der Zweck der Befristung muss eindeutig erkennbar sein und genau benannt werden. Ist dann der Zweck erfüllt, endet das Arbeitsverhältnis. Die Befristung kann auch unwirksam sein, oder werden - man spricht dann von Entfristung des Arbeitsvertrages. Wenn beispielsweise Arbeitsbedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrages verändert werden, etwa ein anderer Arbeitslohn, eine neue Tätigkeit oder eine Auf- oder Abstockung der Stundenzahl. Dann handelt es sich um einen neuen Arbeitsvertrag. Eine neue Befristung hat vor Ablauf der vorherigen Befristung vereinbart zu werden.
Die Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz
schockierte Frau wegen Kündigungsschreiben Alle Verträge, die geschlossen werden, sind grundsätzlich auch kündbar. Bei Kündigungen greifen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt, betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Eine willkürliche Kündigung könnte mitunter eine existentielle Bedrohung des Arbeitnehmers nach sich ziehen. Dies soll verhindert werden. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Bei Fragen zum Kündigungsschutz wenden sich Mandanten am besten an eine versierte Kanzlei für Arbeitsrecht.
Möglichkeit des Einspruchs
deprimierter Arbeitnehmer am Schreibtisch Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Um hier alles richtig zu machen, ist es hilfreich sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht Unterstützung zu holen, gerade auch wenn es um das Thema Abfindung geht. Mit dem Sonderkündigungsschutz möchte der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen zusätzlich schützen. Zu diesen Gruppen zählen unter anderem Mütter und Väter in der Erziehungszeit, Auszubildende, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch in Fällen da der Arbeitgeber betriebsbedingt oder verhaltensbedingt kündigen möchte. Eine Kündigung bei Sonderkündigungsrecht bedarf manchmal sogar der Zustimmung der zuständigen Behörde. Bei Kündigungsschutzklagen kann eine Arbeitsrechtsanwalt ausführlich beraten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist
entsetzter Blick Frau Kündigungsschreiben Ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer gem. § 622 BGB. Sie beträgt für Arbeiter sowie für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Der Arbeitgeber hat sich an etwas komplexere Berechnungen zu halten. Während der sechsmonatigen Probezeit ist die Kündigung jederzeit möglich und es muss lediglich eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Einzige Ausnahme bildet noch die Regelung bis zu zwei Jahren, hier ist die Kündigung nicht nur zum Monatsende sondern auch noch zum 15. eines Kalendermonats möglich und beträgt vier Wochen. Für alle anderen folgenden gilt das Monatsende. Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Haben Sie Zweifel ob die Berechnung ihrer Frist richtig berechnet wurde, wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Mehlingen und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung vom Fachmann geben.
Die fristlose Kündigung
Frau räumt ihren Arbeitsplatz Die fristlose Kündigung heißt eigentlich, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigung. Hier gelten strenge Voraussetzungen, deshalb wird sie eher selten angewandt. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit exzessiv PC-, Internet- oder E-Mail für Privates, oder löscht er Daten um dem Arbeitgeber den Zugriff darauf zu nehmen sind genauso anerkannte Gründe wie Drogenkonsum, Diebstahl des Arbeitgebers oder Mobbing. Nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes bleiben dem Arbeitgeber zwei Wochen Frist um zu überdenken, ob er wirklich eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchte. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sollte man auf keinen Fall den Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht in Mehlingen scheuen. Da sie nicht selten unwirksam sind. Dem Arbeitnehmer steht natürlich auch das Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Auch er braucht einen triftigen Grund und auch er muss evtl. den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Bei Problemen das Arbeitsrecht betreffend wenden Sie sich für eine Erstberatung an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis
Symbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Der Unternehmer ist in jedem Fall verpflichtet seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig vom Arbeitsverhältnis, oder der Zufriedenheit über die erbrachte Arbeitsleistung. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden um die eigene Qualifikation jederzeit nachweisen zu können. Ist ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, so hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dem Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht zu schaden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Klage eines besseren Zeugnisses, wenn die Bewertung insgesamt nur ein ausreichend erlangt. Auch wenn es nicht wirklich einen Zeugniscode gibt, so ist z.B. die Formulierung "stets größte Sorgfalt" doch deutlich besser zu bewerten als eine "große Sorgfalt". Ist man sich in der einen oder anderen Formulierung in seinem Zeugnis unsicher,sollte man das erhaltene Arbeitszeugnis von einem Arbeitsrechtler, prüfen lassen. Nur so kann man gänzlich sicher sein, dass keine negativen, unzulässigen Sätze enthalten sind. Ein vernichtendes Arbeitszeugnis über die erbrachte Leistung bzw. Tätigkeit, ist einem fehlenden Zeugnis gleichzustellen, denn die beruflichen Zukunftsaussichten werden in beiden Fällen schlechter sein. Holen Sie sich für Ihr Anliegen Rat bei einem Anwalt mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Mehlingen.
Wobei kann der Anwalt für Arbeitsrecht helfen?
Die Beratung und die fachlichen Kenntnisse eines Anwalts für Arbeitsrecht sind oftmals ein Segen für seinen Mandanten. Egal ob es sich um betriebsverfassungsrechtliche Dinge handelt, um eine Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhaltens oder um andere Streitigkeiten, die anwaltliche Unterstützung ist stets kompetent. Außergerichtlich oder gerichtlich, ein Anwalt ist bestrebt die bestmögliche Lösung für seinen Mandanten zu finden um negative Konsequenzen möglichst klein zu halten. Übernimmt ein Anwalt die Vertretung eines Mandanten, so ist dies meist eine große Erleichterung für den Mandanten. Der Anwalt für Arbeitsrecht kann mit seiner Arbeit und Erfahrung Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr versiert vertreten.
Welche Kosten fallen bei einem arbeitsrechtlichen Streit an?
Anfallen können zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten.