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Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht in Münster Süd-Ost finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Münster Süd-Ost Mandate annehmen

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Gerhard G. Düntzer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Schlossplatz 48, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christian Franke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bült 13, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ronny Fröbe

Rothenburg 20-21, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Markus Hengelbrock

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Axel Hägerbäumer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Alter Steinweg 46, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Dilek Karabudak

Fachanwalt für Familienrecht
Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Kreyenkötter

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|204
Bült 13, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Tobias Langkamp

Alter Fischmarkt 8, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Leuer

Universitätsstraße 30, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Lennard Looschen

An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Daniel Miguel Lück

Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Kolja Florian Mertens

Berliner Platz 8, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hans Jörg Mühlenbrock

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frauenstraße 31, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Jens Müller

Universitätsstraße 21, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Matthias Neuhaus

Aegidiistraße 42, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Katharina Neuroth

Verspoel 12, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Licinia Maria Pereira Santos

Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Wolfram Pott

Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Joseph Rohde

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aegidiistraße 42, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Tomás Salamanca Aguilera

Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Andreas Schemann

Aegidiistraße 54, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Jason Schomaker

Salzstraße 8, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Franziska Schrimpff

Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hermann Terborg

Engelstraße 68, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Rüdiger Wulf

Rothenburg 20-21, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Denis Zensen

Fachanwalt für Familienrecht
Servatiiplatz 9, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Rainer Jasny

Grevingstraße 33 c, 48151 Münster
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Henning Overkamp

Scharnhorststraße 2, 48151 Münster
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Jens Schnelle

Scharnhorststraße 48, 48151 Münster
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Rochus Schmitz

Wolbecker Straße 70, 48155 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Kai Behrens

Friedrich-Ebert-Straße 135-137, 48153 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Belgin Kömürcü

Hammer Straße 147, 48153 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Gabriele Ostermeier

Hammer Straße 39, 48153 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Max Christian Wülfing

Hammer Straße 17, 48153 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christian Häming

Hohenzollernring 55, 48145 Münster
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Waldapfel

Dieckstraße 79, 48145 Münster
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Susanne Bost

Raesfeldstraße 40, 48149 Münster
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Sarah Campen

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Mariela Frenz

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Frank Huelmann

Soetenkamp 28, 48149 Münster
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Münster Süd-Ost
Sekretärin schreibt am Firmen-PC
Sekretärin schreibt am Firmen-PC ©freepik - mko

Das Arbeitsrecht in Deutschland

Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Oder die Regelungen zur Elternzeit, die im BEEG geregelt sind. Oder die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Altersteilzeit sind gesetzlich festgelegt. Gesetzlich geregelt sind auch die Berufsgenossenschaften durch das Sozialgesetzbuch IV. Schon bei nur einem Mitarbeiter ist ein Unternehmen verpflichtet sich bei einer Berufsgenossenschaft zu melden. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge gelten ganz ähnliche Lohnuntergrenzen. Überdies gibt es gesetzliche Vorgaben, wenn auch nicht arbeitsrechtlich, für einen möglichen, späteren Aufhebungsvertrag. Mit dem Thema der Scheinselbständigkeit beschäftigen sich dann sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialrecht.

Corona im Arbeitsrecht

Durch die aktuelle Corona Pandemie gibt es auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend. Diese betreffen u.a. die Vorgaben von Kurzarbeit über Bezugslänge und Höhe. Es gibt vorübergehend sogar die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und den § 27 BEEG "Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie".

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Frauenhand unterzeichnet ArbeitsvertragFrauenhand unterzeichnet Arbeitsvertrag Grundsätzliche gesetzliche Anforderungen müssen bei jedem Arbeitsverhältnis eingehalten werden. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Trotzdem ist es sinnvoll möglichst viel im voraus schriftlich zu fixieren. Denn rechtliche Lücken in Arbeitsverträgen werden im Streitfall durch gesetzliche Regelungen anstelle von individuellen Absprachen zwischen den Vertragspartnern gefüllt. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Das Aufgabenfeld ist separat zu beschreiben, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etwaige getroffene Zusatzabsprachen und die beiden Vertragsparteien sind zu ergänzen. Ein zentraler Punkt ist die Höhe des Gehalts, vereinbarte Extraleistungen und auch der Urlaubsanspruch. Möglicherweise gewährte vermögenswirksame Leistungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden. Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über welchen Zeitraum wird der Lohn fortgezahlt wenn die Kinder krank sind und Betreuung brauchen? Die Handhabung von Firmeninterna als auch das Thema Datenschutz kann von großer Wichtigkeit sein und sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten sein. Oftmals führen gerade nicht vorhandene Formulierungen zu Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Somit ist für alle Parteien klar, es gilt nur was auch schriftlich vereinbart wurde. Das macht es letztlich auch für einen Arbeitsrichter einfacher, eine klare Entscheidung zu treffen. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Münster Süd-Ost mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Personalleitung und Arbeitnehmer unterschreiben VertragPersonalleitung und Arbeitnehmer unterschreiben Vertrag Gesetzlich ist der befristete Arbeitsvertrag im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG geregelt. Befristete Arbeitsverträge sind zweck- oder zeitbefristet. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Mit Befristungen können Unternehmen Mitarbeiter gezielt für ein Projekt einstellen. Der Arbeitnehmer muss prüfen welche Befristungsvereinbarungen gestellt werden und ob man diese Bedingungen akzeptieren möchte. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch für den Angestellten ein interessantes Modell sein. Er muss sich so nicht gleich fest binden und hat eine längere Testphase. Ein vorerst zeitlich begrenztes Angebot kann natürlich auch Wegbereiter zu einer Festanstellung sein. Manchmal kann dies außerdem zu einem Arbeitsverhältnis im Unternehmen führen, an das man vorher gar nicht dachte. Für den Arbeitgeber hat ein befristeter Arbeitsvertrag, auch Zeitvertrag genannt, diverse Pluspunkte. Mit befristeten Zeitverträgen kann man sich flexibel an die Wirtschaftslage anpassen. Auch kann man sich während der befristeten Zeit ein gutes Bild von Leistung und Arbeitseinstellung des Arbeitnehmers machen.

Eine wichtige Frage: wie oft darf verlängert werden?

Hand mit Kugelschreiber unterzeichnet VertragHand mit Kugelschreiber unterzeichnet Vertrag Ist eine zeitliche Befristung nicht sachgebunden, sondern sachgrundlos, so muss sie in den meisten Fällen nach zwei Jahren enden, so steht es im Gesetz. Der Zweck der Befristung muss eindeutig erkennbar sein und genau benannt werden. Ist dann der Zweck erfüllt, endet das Arbeitsverhältnis. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Auf diesem Wege ist rechtlich ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen. Eine neue Befristung hat vor Ablauf der vorherigen Befristung vereinbart zu werden.

Näheres über den Kündigungsschutz und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

aufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerinaufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerin Ein Arbeitsvertrag ist wie alle anderen Verträge auch kündbar. Bedingungen und Fristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, können aber auch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Kleine Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern erfasst das KSchG jedoch nicht. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Da Arbeitnehmer wirtschaftlich ihrem Arbeitgeber unterlegen sind sollen sie durch dieses Gesetz vor einer existenzbedrohenden Kündigung geschützt werden. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Bei Fragen zum Kündigungsschutz wenden sich Mandanten am besten an eine versierte Kanzlei für Arbeitsrecht.

Nicht gerechtfertigte Kündigung erhalten?

aufgeregte junge Frau der gekündigt wurdeaufgeregte junge Frau der gekündigt wurde Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hilfreicher Partner sein um Anschreiben richtig zu formulieren, eventuelle Fragen zu klären, oder auch eine Abfindung einzuklagen. Besonderen Schutz genießen Personen, die der Gesetzgeber, wegen ihrer konkreten Lebenssituation oder wegen der Übernahme besonderer Aufgaben im Betrieb, zusätzlich schützen will. Hier gehören Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende dazu. Ähnlich wie bei einer fristlosen Kündigung, bedarf es bei diesen Personengruppen eines wichtigen Kündigungsgrundes. So ist eine Kündigung bei Sonderkündigungsschutz oft nicht ohne Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

aufgeregte Frau wird von Kollegen getröstetaufgeregte Frau wird von Kollegen getröstet Ist im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt § 622 BGB. Dieser legt für den Arbeitnehmer eine einheitliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats fest. Für das Unternehmen gelten etwas kompliziertere Bedingungen. Unkompliziert ist die Regelung während der Probezeit. Hier gilt eine zweiwöchige Frist und dies jederzeit. Ab dann wird die Frist je nach Jahren der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Die Kündigungsfrist verlängert sich je nach Staffelung alle zwei bis drei Jahre um einen weiteren Monat. Gekündigt werden kann immer zum Monatsende. Eine Ausnahme bildet lediglich die Zugehörigkeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Haben Sie eine Kündigung erhalten ist es immer wichtig einen Blick in die Verträge zu werfen und zu kontrollieren ob die Kündigungsfrist richtig berechnet wurde. Auch bei Unklarheiten dieser oder anderer Angelegenheiten, hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht in Münster Süd-Ost rechtssicher, bereits mit seiner Ersteinschätzung der Situation weiter.

Die fristlose Kündigung

Frau räumt ihren ArbeitsplatzFrau räumt ihren Arbeitsplatz Die fristlose Kündigung heißt eigentlich, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigung. Hier gelten strenge Voraussetzungen, deshalb wird sie eher selten angewandt. Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sind meist eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie ein gewichtiger Grund. Eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Urlaubsbewilligung, angedrohtes Krankfeiern, Mobbing am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigungen von Kollegen sind nur einige Gründe, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Als Experte in Arbeitsrechtsfragen ist ein Anwalt in Münster Süd-Ost für Arbeitsrecht gerade auch bei Kündigungsfragen ein zuverlässiger Ratgeber. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat natürlich auch der Arbeitnehmer. Für ihn gelten die gleichen Regeln, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen wie für den Arbeitgeber. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht bietet seinen Mandanten bei Arbeitsrecht Problemen die Möglichkeit einer Erstberatung.

Das Arbeitszeugnis

Unterzeichnung ArbeitszeugnisUnterzeichnung Arbeitszeugnis Ein Arbeitnehmer hat bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. So will es der Gesetzgeber. Man findet dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Neben dem Zeugnis bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, gibt es zusätzlich auch einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis. Dies kann zum Beispiel bei einem internen Stellenwechsel nützlich sein. Ist ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, so hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dem Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht zu schaden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Klage eines besseren Zeugnisses, wenn die Bewertung insgesamt nur ein ausreichend erlangt. Eine gerade noch ausreichende Leistung kann mit der Floskel "zur Zufriedenheit" verschleiert ausgedrückt werden. Als Arbeitskraft ist man oft besser beraten, sich die Meinung eines Arbeitsrechtlers einzuholen um die reale Bewertung seines Arbeitszeugnisses zu erfahren und sich eventuell gegen ungerechtfertigte Passagen zu wehren. Nur so kann man gänzlich sicher sein, dass keine negativen, unzulässigen Sätze enthalten sind. Man muss sich der Folgen einer schlechten Bewertung seiner Tätigkeit bewusst sein. Künftige Arbeitgeber werden sich immer für einen Bewerber mit positiven Bewertungen entscheiden, solange sie die Auswahl haben. Die Kontaktaufnahme, zur Besprechung Ihres Anliegens, mit einem Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Münster Süd-Ost über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht.

Der Anwalt für Arbeitsrecht ist mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung seinem Mandanten eine große Hilfe. Der Anwalt hilft kompetent bei bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, bei drohender Entlassung wegen vermeintlichem Fehlverhalten sowie auch bei anderen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend. So hält er mögliche negative Konsequenzen für seinen Mandanten so gering wie möglich und dies außergerichtlich oder gerichtlich. Die Unterstützung, die eine anwaltliche Vertretung bietet ist sehr wichtig. Denn mit seiner Arbeit und Erfahrung kann der Anwalt die Interessen und Rechte seines Mandanten auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht in der Regel sehr viel besser durchsetzen.

Welche Kosten birgt ein arbeitsrechtlicher Streit?

Mandanten müssen mit Anwaltskosten, möglicherweise Gerichtsgebühren und Gutachterkosten sowie mit Reisekosten rechnen.

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