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Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Saarbrücken Dudweiler Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Michael Bitz

Am Hang 44, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Glaub

In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Melanie Surbanoski

Saarbrücker Straße 292, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Graj

Gustav-Bruch-Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Waldemar Prinz

Bertha-von-Suttner Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Blaschke

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Heike Baltes

Kaiserstraße 91, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Katrin Bedersdorfer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Martin Glasow

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Nicole Gräwer

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Barbara Haupenthal

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christoph Schmidt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marwin H. Roth

Am Staden 9, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Eric Schulien

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Böcking-Straße 8, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Stefan Wiesen

Mainzer Straße 161, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Markus Groß

Neikestraße 5, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Dirk Heeling

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Astrid Laffargue

Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Barbara Lang

Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Matthias Lippert

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schubertstraße 8, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Carmen Palzer

Sulzbachstraße 14, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Robin Sircar

Cecilienstraße 3, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ariane Wanjek

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Neikesstraße 3, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Claus Weyers

Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Andreas Wolf

Reichsstraße 14, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ben Zimmerling

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Wolfgang Zimmerling

Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Sandra Reich

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Dieter Grotjahn

Rickertstraße 36, 66386 St. Ingbert
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Veris-Pascal Heintz

Gartenstraße 82, 66386 St. Ingbert
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Bernhard Michel

Fachanwalt für Steuerrecht
Kaiserstraße 84-86, 66386 St. Ingbert
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Michael Pfestorf

Auf der Teufelinsel 1-3, 66386 St. Ingbert
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Markus Schmadel

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rickertstraße 38, 66386 St. Ingbert
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Armin Eyer

Saargemünderstraße 127, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Carsten Gebel

Hindenburgstraße 59, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Sandra Gier

Feldmannstraße 121, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Elisabeth Honecker

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Elisabeth Theresia Loris

Robert-Koch-Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hans Joachim Welsch

Winterbergstraße 7, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Birgit Wingertszahn

Feldmannstraße 103, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler
Lagerarbeiter am Arbeitsplatz
Lagerarbeiter am Arbeitsplatz ©freepik - mko

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetzbuch zusammengefasst. Da wäre beispielsweise der Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft durch das MuSchG Schutz gewährt wird. Auch die spätere Elternzeit ist durch ein Gesetz geregelt. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsgenossenschaften sind ebenso gesetzlich geregelt (im SGB IV). Schon bei nur einem Mitarbeiter ist ein Unternehmen verpflichtet sich bei einer Berufsgenossenschaft zu melden. Dann gibt es für den Mindestlohn ein weiteres Regelwerk, das MiLoG. Auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge gelten ganz ähnliche Lohnuntergrenzen. Weitere gesetzliche Regelungen, wenn auch nicht direkt arbeitsrechtlich, gibt es auch für einen späteren Aufhebungsvertrag. Ob es sich bei einer Selbständigkeit vielleicht um eine Scheinselbständigkeit handelt, ist hingegen gleich auf zwei Rechtsgebieten zu klären, arbeitsrechtlich und sozialrechtlich.

Corona im Arbeitsrecht

Die Covid-19 Pandemie hat auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend nötig werden lassen. So ist z.B. die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt worden. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Regelungen im Arbeitsvertrag

Angestellter leistet Unterschrift unter ArbeitsvertragAngestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Es gibt viele arbeitsrechtliche Vorschriften, die, auch wenn sie im Arbeitsvertrag nicht stehen, eingehalten und beachtet werden müssen. Ein Arbeitsvertrag verlangt keine umfangreichen Beschreibungen, er muss noch nicht einmal sofort schriftlich festgehalten werden. Der ausführliche, schriftliche Arbeitsvertrag ist aber immer die beste Wahl. Rechtliche Vorgaben würde jedoch unwissentlich vorhandene Regelungslücken in einem Arbeitsvertrag füllen. Für viele Arbeitsverträge gibt es bereits seit längerem Vorlagen. Dies führt zu oft sehr ähnlichen, fast identischen Arbeitsverträgen. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Die Bezahlung, also das Gehalt, inklusive sämtlicher Extras wie Weihnachtsgeld und Erfolgsbeteiligungen muss klar im Vertrag definiert sein. Ebenso der Urlaubsanspruch. Sofern der Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Kita-Zuschüsse, Fahrtkosten, VWL oder sogar eine Betriebsrente gewährt, sollten diese ebenfalls im Vertrag stehen. Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Man kann im Vertrag auch festlegen bis wann man sich krankgemeldet haben muss und im längeren Krankheitsfall, wie die Lohnfortzahlung geregelt ist. Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Oftmals führen gerade nicht vorhandene Formulierungen zu Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Der Arbeitsvertrag sollte unbedingt den Passus enthalten, dass Nebenabreden nicht zulässig sind. Zusatzvereinbarungen, die nicht schriftlich niedergelegt sind, können somit nicht geltend gemacht werden. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Geschäftsführer setzt befristeten Arbeitsvertrag aufGeschäftsführer setzt befristeten Arbeitsvertrag auf Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten einen Arbeitsvertrag zu befristen. Diese sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Ist die Befristung zweckgebunden, so ist z. B. Die Produktion eines bestimmten Gutes abzuschließen. Der Arbeitnehmer wird genau zu diesem Zwecke befristet eingestellt. Ist sie jedoch zeitgebunden, so soll eine Zeitspanne überbrückt werden, beispielsweise ein über längere Zeit erkrankter Mitarbeiter muss vorübergehend ersetzt werden. Mit Befristungen können Unternehmen Mitarbeiter gezielt für ein Projekt einstellen. Eine Befristung und ihre Bedingungen sollten vom Arbeitnehmer vorab genau geprüft werden. Dennoch sind befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer auch von Vorteil, so kann man die Arbeitsstelle und auch das Arbeitsklima kennenlernen und einschätzen ob einem der Arbeitsplatz gefällt. Befristete Arbeitsverträge bieten oft die Gelegenheit auf eine dauerhafte Anstellung im Anschluss an die Befristung. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Mit zeitlich begrenzten Verträgen haben Geschäftsinhaber gleich mehrere Vorteile, die sie nutzen können. Mit befristeten Zeitverträgen kann man sich flexibel an die Wirtschaftslage anpassen. Darüber hinaus bietet es dem Unternehmen die Möglichkeit, sich nicht auf lange Sicht binden zu müssen bevor man sich sicher ist gut miteinander arbeiten zu können.

Wie oft dürfen Arbeitgeber die Befristung verlängern?

schreibende Hand mit Kugelschreiberschreibende Hand mit Kugelschreiber Eine sachgebundene zeitliche Befristung hat keine Maximalbefristung. Allerdings ist zu beachten, dass eine lange Gesamtdauer, oder auch eine hohe Anzahl von Befristungen als Zeichen eines Rechtsmissbrauchs gedeutet werden können. Ist die Befristung nicht sachgebunden darf sie normalerweise längstens zwei Jahre inklusive von max. drei Verlängerungen andauern. Zweckbefristete Arbeitsverträge, so das Gesetz, enden mit dem erfüllten Zweck. Oft wandeln sich befristete Verträge durch ein Versehen in unbefristete um, ohne dass es den Vertragsparteien klar ist. Auslöser können geänderte Zeiten oder Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag sein. Es entsteht dadurch ein neuer Arbeitsvertrag. Nur vor Ablauf der ursprünglichen Befristung kann eine neue vereinbart werden.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses und das KSchG

Frau weint wegen KündigungsschreibenFrau weint wegen Kündigungsschreiben Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Die Kündigungsfrist legt der Arbeitsvertrag selbst oder der Tarifvertrag fest. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist der Arbeitnehmer durch das KSchG vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Laut KSchG muss einer von drei Kündigungsgründen vorliegen. Diese definiert das Gesetz in § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG: "Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist." Eine ordentliche Kündigung ist also nur möglich wenn es sich entweder um eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Fragen zum Thema Kündigungsschutz kann eine Kanzlei für Arbeitsrecht rechtssicher beantworten und für ihren Mandanten die bestmögliche Beratung bieten.

Unwirksamkeit einer Kündigung prüfen.

deprimierter Arbeitnehmer am Schreibtischdeprimierter Arbeitnehmer am Schreibtisch Ist man der Meinung, dies trifft auf die eigene Kündigung nicht zu, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß über Fristen und Einsprüche Bescheid und kann evtl. auch eine Weiterbeschäftigung oder Abfindung für seinen Mandanten erstreiten. Es gibt Personen, die besonderen Kündigungsschutz von Gesetzes wegen haben, dazu gehören unter anderem Betriebsräte, Schwangere oder auch schwerbehinderte Menschen. Sie genießen diesen Schutz wegen ihrer besonderen Lebenssituation oder wegen der ihnen übertragenen Aufgaben im Betrieb. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Oft bedarf eine Kündigung in diesen Fällen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Auch dann, wenn der Arbeitgeber - ohne diesen besonderen Kündigungsschutz - betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen könnte. Hilfe bei einer Kündigungsschutzklage findet man bei einem Arbeitsrechtsanwalt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

entsetzter Blick Frau Kündigungsschreibenentsetzter Blick Frau Kündigungsschreiben Sind im Vertrag keine Kündigungsmodalitäten festgehalten, so gilt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für das Unternehmen gelten etwas kompliziertere Bedingungen. Für die Probezeit, in der Regel sechs Monate, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie ist nicht an feste Termine gebunden. Ist die Probezeit vorbei, gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Einzige Ausnahme bildet noch die Regelung bis zu zwei Jahren, hier ist die Kündigung nicht nur zum Monatsende sondern auch noch zum 15. eines Kalendermonats möglich und beträgt vier Wochen. Für alle anderen folgenden gilt das Monatsende. Sofern es keine betriebliche Vereinbarung gibt, die etwas anderes regelt. Kontrollieren Sie im Kündigungsfall deshalb immer die vertraglichen Vereinbarungen bzw. Tarifvereinbarungen und ziehen Sie auch für diese Angelegenheit den Rat und die Ersteinschätzung eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler heran.

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung

Frau verlässt ihren ArbeitsplatzFrau verlässt ihren Arbeitsplatz Außerdem muss auch die außerordentliche Kündigung erwähnt werden. Sie ist als fristlose Kündigung bekannt und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Hat der Arbeitgeber von einem möglichen Auslöser für eine fristlose Kündigung erfahren, so muss er sich innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er von diesem Recht Gebrauch machen möchte. Die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht in Saarbrücken Dudweiler ist in dieser Situation sehr wichtig. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Auch für ihn gilt die Grundlage der Kündigung hat schwerwiegend zu sein und meist hat auch der Arbeitgeber vorher schriftlich abgemahnt zu werden. Manche Gründe sind denen des Arbeitgebers ganz ähnlich, wie die wiederholte sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung oder aggressives Verhalten. Dazu kommen unpünktliche Gehaltszahlungen, Zahlungsverzug oder auch das Einbehalten der Sozialabgaben. Eine Erstberatung durch eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, bietet Mandanten mit ihren Problemen eine erste Orientierung.

Das Arbeitszeugnis

Symbolbild Unterschrift ArbeitszeugnisSymbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ist dem Arbeitnehmer sicher. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Ebenso besteht neben dem Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf ein, in regelmäßigen Abständen ausgestelltes, Zwischenzeugnis. Damit werden gute Voraussetzungen für einen internen Stellenwechsel oder für zwischenzeitliche Bewerbungen geschaffen. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Auch wenn es nicht wirklich einen Zeugniscode gibt, so ist z.B. die Formulierung "stets größte Sorgfalt" doch deutlich besser zu bewerten als eine "große Sorgfalt". Ist man sich nicht sicher, ob ein erhaltenes Zeugnis wirklich wohlwollend ist, sollte man dies einem Arbeitsrechtler anvertrauen. Mit seinem Fachwissen kann er schnell Klarheit über die wirkliche Aussage Ihres Zeugnisses bringen. Nur eine positive Beurteilung der ausgeübten Tätigkeit ist auf dem Arbeitsmarkt hilfreich. Jeder Unternehmer wird sich für einen Bewerber mit gutem Zeugnis entscheiden und sich nicht dem Risiko aussetzen, das ein Bewerber mit schlechtem Zeugnis birgt. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Saarbrücken Dudweiler oder Ihrer Nähe.

Warum zum Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Beratung und die fachlichen Kenntnisse eines Anwalts für Arbeitsrecht sind oftmals ein Segen für seinen Mandanten. So kann der Anwalt kompetent bei allen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend helfen wie etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten oder einer Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten. Außergerichtlich oder gerichtlich, ein Anwalt ist bestrebt die bestmögliche Lösung für seinen Mandanten zu finden um negative Konsequenzen möglichst klein zu halten. Dem Mandanten ist die anwaltliche Vertretung eine große Hilfe und Erleichterung. Denn mit seiner Arbeit und Erfahrung kann der Anwalt die Interessen und Rechte seines Mandanten auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht in der Regel sehr viel besser durchsetzen.

Welche Kosten birgt ein arbeitsrechtlicher Streit?

Anfallen können zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten.

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