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Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Senden (Bayern) finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Senden (Bayern) Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Centmayer

Gartenstraße 36, 89231 Neu-Ulm
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Stephanie Fischer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Arthur-Benz-Straße 11, 89231 Neu-Ulm
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sven Kienhöfer

Kasernenstraße 4, 89231 Neu-Ulm
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Maier

Augsburger Straße 2, 89231 Neu-Ulm
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Traub

Insel 1, 89231 Neu-Ulm
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Wölfling

An der Kleinen Donau 2, 89231 Neu-Ulm
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gudrun Schlüter-Depner

Weihungstraße 25, 89079 Ulm
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Monika Biesinger

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hafenbad 35, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Birgit Dreimann

Münsterplatz 13, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Frey

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Hafenbad 33, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Lothar Fürst

Hirschstraße 22, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinmar Hagner

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Joachim Maus

Heimstraße 7, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Gerlinde Mayer

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Münchner Straße 15, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christoph Mogg

Rosengasse 26, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Wolfgang Pfetsch

Neue Straße 40, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Axel Schmid

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Münsterplatz 43, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Schäfer

Friedenstraße 1, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Matthias Wonschik

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Heimstraße 11, 89073 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ulrich Nittmann

Einsteinstraße 55, 89077 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Schmid

Kapellengasse 5, 89077 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

André Zacharias

Magirus-Deutz-Straße 18 C, 89077 Ulm
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Markus Pion

Schlehenbühl 4, 89075 Ulm
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hans-Peter Füller

Erlenbachstraße 48/1, 89155 Erbach
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Olga Mak

Bahnstraße 6, 89278 Nersingen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Robert R. Egle

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Albstraße 92, 89081 Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Kathrin Schmack

Fachanwalt für Sozialrecht|6538
Kellerhalde 17/2, 89081 Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Simone Spies-Fricker

Hörvelsinger Weg 51, 89081 Ulm
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Gabriele Schmidt

Hummelstraße 3, 89134 Blaustein
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Knaier

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Marktplatz 16/1, 88471 Laupheim
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Diana Seichter-Mäckle

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Kapellenstraße 72, 88471 Laupheim
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Rüdiger D. Weichelt

Zeppelinstraße 9, 88471 Laupheim
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Sebastian Rickmann

Dieselstraße 14, 89160 Dornstadt
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Senden (Bayern)
Diskussion am Arbeitsplatz
Diskussion am Arbeitsplatz ©freepik - mko

Das Arbeitsrecht in Deutschland

Gesetzestexte zum Arbeitsrecht findet man in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Da wäre beispielsweise der Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft durch das MuSchG Schutz gewährt wird. Oder die Regelungen zur Elternzeit, die im BEEG geregelt sind. Oder die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Altersteilzeit sind gesetzlich festgelegt. Die Berufsgenossenschaften sind ebenso gesetzlich geregelt (im SGB IV). Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Weitere gesetzliche Regelungen, wenn auch nicht direkt arbeitsrechtlich, gibt es auch für einen späteren Aufhebungsvertrag. Ob es sich bei einer Selbständigkeit vielleicht um eine Scheinselbständigkeit handelt, ist hingegen gleich auf zwei Rechtsgebieten zu klären, arbeitsrechtlich und sozialrechtlich.

Corona im Arbeitsrecht

Die aktuelle Corona Pandemie hat die Regierung zu einigen Übergangsvorschriften das Arbeitsrecht betreffend genötigt. So ist z.B. die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt worden. Des weiteren kann eine Arbeitsunfähigkeit nun vorübergehend telefonisch erfolgen, außerdem gibt des Sonderregelungen zum Elterngeld lt. $ 27 BEEG.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag

Unterschrift unter AngestelltenvertragUnterschrift unter Angestelltenvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. Ein Arbeitsvertrag verlangt keine umfangreichen Beschreibungen, er muss noch nicht einmal sofort schriftlich festgehalten werden. Dennoch ist es für beide Seiten sinnvoll vorab möglichst viel zu klären. Rechtliche Vorgaben würde jedoch unwissentlich vorhandene Regelungslücken in einem Arbeitsvertrag füllen. Für viele Arbeitsverträge gibt es bereits seit längerem Vorlagen. Dies führt zu oft sehr ähnlichen, fast identischen Arbeitsverträgen. Die Verträge werden lediglich um eine genaue Aufgabenbeschreibung des Arbeitsplatzes, Urlaub und dergleichen ergänzt und mit den Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vervollständigt. Auch die Dauer der Probezeit sollte hier schriftlich geregelt sein. Ein zentraler Punkt ist die Höhe des Gehalts, vereinbarte Extraleistungen und auch der Urlaubsanspruch. Leistungen für Altersvorsorge oder andere Sparprogramme, so sie denn gewährt werden, sollten im Arbeitsvertrag stehen. Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Sinnvoll ist es auch vertraglich zu klären wie die Bezahlung im Krankheitsfall geregelt ist und ab wann man ein Attest benötigt. Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Die Handhabung von Firmeninterna als auch das Thema Datenschutz kann von großer Wichtigkeit sein und sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten sein. Gerade die Punkte, die nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, können später Probleme bereiten. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Sollte es zum Streit kommen, erleichtert dies dem Arbeitsgericht eine klare Entscheidung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Senden (Bayern) liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Zeitverträge

Unterschrift unter einen befristeten ArbeitsvertragUnterschrift unter einen befristeten Arbeitsvertrag Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten einen Arbeitsvertrag zu befristen. Diese sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Die Zeitbefristung sieht eine bestimmte Zeitspanne der Beschäftigung als Schwerpunkt, etwa bei einer Mutterschaftsvertretung, die Zweckbefristung verfolgt die Erfüllung eines bestimmten Zieles, wie z.B. das Spargelstechen im Frühjahr. Mit Befristungen können Unternehmen Mitarbeiter gezielt für ein Projekt einstellen. Vor Vertragsabschluss gilt es auch das "Kleingedruckte" zu prüfen, in dem die Befristungsvereinbarung genau beschrieben ist. Auch ihm bietet eine Befristung durchaus Vorteile. Denn er kann in aller Ruhe prüfen, ob der besagte Arbeitsplatz tatsächlich zu ihm passt? Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Manchmal kann dies außerdem zu einem Arbeitsverhältnis im Unternehmen führen, an das man vorher gar nicht dachte. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Mit befristeten Zeitverträgen kann man sich flexibel an die Wirtschaftslage anpassen. Auch kann man sich während der befristeten Zeit ein gutes Bild von Leistung und Arbeitseinstellung des Arbeitnehmers machen.

Wie oft darf die Befristung verlängert werden?

lächelnder Mann schüttelt Handlächelnder Mann schüttelt Hand Zeitlich befristete Verträge mit Sachgrund unterliegen keiner Befristungsgrenze und sind somit verlängerbar. Allerdings sollten sie ein gewisses Maß nicht überschreiten, da dies als Rechtsmissbrauch gedeutet werden kann. Haben sie keinen Sachgrund, so dürfen sie mit Verlängerungen (bis zu drei Mal) meist nicht länger als zwei Jahre dauern. Ist eine Befristung zweckbefristet, so endet sie mit der Erfüllung des Zieles. Eine Kündigung ist nicht nötig, lediglich eine Ankündigung des Vertragsendes muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Mit Entfristung ist der Wegfall der Befristung gemeint. Es ist dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Dies kann auch versehentlich geschehen. Sobald Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Vertrag geändert werden kann dieser Effekt greifen. Aus juristischer Sicht entsteht dadurch ein neuer Vertrag. Eine Verlängerung der ursprünglichen Befristung muss noch während der Vertragslaufzeit geschehen.

Die Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz

aufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerinaufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerin Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Welche Bestimmungen für die Kündigung gelten, kann im Arbeitsvertrag festgehalten sein, oder im Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung. Ist die Probezeit nach sechs Monaten beendet, beginnt der Schutz des Angestellten durch das KSchG. Ob man in den Schutz des KSchG fällt, hängt von der Größe des Betriebes ab. Das KSchG erfasst erst ab einer Arbeitnehmerzahl von mehr als 10 Mitarbeitern. Großen Konzernen soll es so unmöglich gemacht werden, aus Willkür Angestellte zu entlassen und sie in eine existenzbedrohende, arbeitslose Zukunft zu entlassen. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Bei Fragen zum Kündigungsschutz wenden sich Mandanten am besten an eine versierte Kanzlei für Arbeitsrecht.

Kündigungsschutzgesetz lässt Widerspruch zu

Kündigung wird Arbeitnehmer in Umschlag persönlich überreichtKündigung wird Arbeitnehmer in Umschlag persönlich überreicht Ist man der Meinung, dies trifft auf die eigene Kündigung nicht zu, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier rechtssicher beraten, auch ob eine angebotene Abfindung angemessen und fair ist. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Oft bedarf eine Kündigung in diesen Fällen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Auch dann, wenn der Arbeitgeber - ohne diesen besonderen Kündigungsschutz - betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen könnte. Bei Kündigungsschutzklagen kann eine Arbeitsrechtsanwalt ausführlich beraten.

Gesetzliche Kündigungsfristen

verzweifelter Mann über Aktenordnerverzweifelter Mann über Aktenordner Ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer gem. § 622 BGB. Sie beträgt für Arbeiter sowie für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Während der sechsmonatigen Probezeit ist die Kündigung jederzeit möglich und es muss lediglich eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Vorausgesetzt es ist tarifvertraglich nichts anderes geregelt. Sie sollten im Falle einer Kündigung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen. Klarheit in dieser Angelegenheit kann Ihnen schnell und professionell, bereits in einer Ersteinschätzung, auch ein Anwalt für Arbeitsrecht in Senden (Bayern) verschaffen.

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung

Frau verlässt ihren ArbeitsplatzFrau verlässt ihren Arbeitsplatz Außerdem muss auch die außerordentliche Kündigung erwähnt werden. Sie ist als fristlose Kündigung bekannt und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat von dem Zeitpunkt an, an dem er Kenntnis des Grundes genommen hat, zwei Wochen Zeit sich zu überlegen, ob er eine fristlose Kündigung folgen lassen will. Die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht in Senden (Bayern) ist in dieser Situation sehr wichtig. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung hat nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat das Recht fristlos zu kündigen. Der schwerwiegende Grund ist natürlich auch hier die Voraussetzung für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung. Manche Gründe sind denen des Arbeitgebers ganz ähnlich, wie die wiederholte sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung oder aggressives Verhalten. Dazu kommen unpünktliche Gehaltszahlungen, Zahlungsverzug oder auch das Einbehalten der Sozialabgaben. Wenden Sie sich bei Problemen gern an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und erfragen sie die Möglichkeit einer Erstberatung.

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis

Unterzeichnung ArbeitszeugnisUnterzeichnung Arbeitszeugnis Ebenso wie ein Angestellter den Anspruch auf ein Zeugnis hat so ist sein Vorgesetzter verpflichtet dieses auszustellen. Das ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben. Neben dem Zeugnis bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, gibt es zusätzlich auch einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis. Dies kann zum Beispiel bei einem internen Stellenwechsel nützlich sein. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Tatsächlich gibt es sehr kleine, aber feine Unterschiede, die in einem Zeugnis die Leistungsbewertung ausmachen können. Ein "stets" vor einer "vollen Zufriedenheit", würde in Zeugnisnoten ausgedrückt, eine ganze Note besser gewertet als wenn es fehlte. Als Arbeitskraft ist man oft besser beraten, sich die Meinung eines Arbeitsrechtlers einzuholen um die reale Bewertung seines Arbeitszeugnisses zu erfahren und sich eventuell gegen ungerechtfertigte Passagen zu wehren. Dieser kann für Sie mit Sicherheit klären, ob Ihr Zeugnis verdeckte Kritik enthält. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein und wirft ein schlechtes Licht auf die geleistete Tätigkeit. Kontaktieren Sie jetzt für Ihr Anliegen unverbindlich einen auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Senden (Bayern) oder Ihrer Nähe.

Warum zum Anwalt für Arbeitsrecht?

Mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung ist ein Anwalt für Arbeitsrecht seinem Mandanten eine große Unterstützung. So kann der Anwalt kompetent bei allen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend helfen wie etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten oder einer Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten. Außergerichtlich oder gerichtlich, ein Anwalt ist bestrebt die bestmögliche Lösung für seinen Mandanten zu finden um negative Konsequenzen möglichst klein zu halten. Die Unterstützung, die eine anwaltliche Vertretung bietet ist sehr wichtig. Die Arbeit und Erfahrung des Anwalts können Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchgesetzt werden.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit entstehen?

Die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Streit können je nach Fall variieren, aber typischerweise fallen Anwaltskosten, mögliche Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten an.

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