Anwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht in Wittstock finden
Anwälte für Arbeitsrecht, die in Wittstock Mandate annehmen
Ralf-Thomas Schulz
Ringstraße 29, 16909 Wittstock /DosseTorge Vogelsang
Markt 20, 16909 Wittstock /DosseArbeitsrecht - ein Überblick
Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Oder die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Altersteilzeit sind gesetzlich festgelegt. Die Berufsgenossenschaften sind ebenso gesetzlich geregelt (im SGB IV). Bereits mit einem einzigen Mitarbeiter muss ein Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Bekannt ist den meisten der Mindestlohn, auch er ist gesetzlich geregelt durch das MiLoG. Ähnliche Lohnuntergrenzen gelten übrigens auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge. Weitere gesetzliche Regelungen, wenn auch nicht direkt arbeitsrechtlich, gibt es auch für einen späteren Aufhebungsvertrag. Mit dem Thema der Scheinselbständigkeit beschäftigen sich dann sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialrecht.
Corona im Arbeitsrecht
COVID-19 hat sich auch im Arbeitsrecht bemerkbar und Sonderregelungen erforderlich gemacht. Viel hat sich hier bei der Kurzarbeit getan bezüglich Höhe und Bezugsdauer. Des weiteren kann eine Arbeitsunfähigkeit nun vorübergehend telefonisch erfolgen, außerdem gibt des Sonderregelungen zum Elterngeld lt. $ 27 BEEG.
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - die Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Angestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Es gibt viele arbeitsrechtliche Vorschriften, die, auch wenn sie im Arbeitsvertrag nicht stehen, eingehalten und beachtet werden müssen. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Trotzdem ist es sinnvoll möglichst viel im voraus schriftlich zu fixieren. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Das Arbeitsfeld, Aufgaben, Probezeit, Schichtarbeit, dies und ähnliches ist zu ergänzen und die Angaben der Firma und des künftigen Angestellten müssen hinzugefügt werden. Wichtig ist natürlich die Einigung über Urlaubsanspruch sowie das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes, bzw. Gehaltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Möglicherweise gewährte vermögenswirksame Leistungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden. Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Gibt es wichtige Daten die der Geheimhaltung bedürfen oder auch ganz allgemeiner Datenschutz, welche sonstigen Bedingungen stellt die Firma. Im Arbeitsvertrag kann dies gut geregelt werden. Nur was nicht vertraglich geregelt ist, kann zu Auseinandersetzungen führen. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Wittstock steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.
Befristetes Arbeitsverhältnis
Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Die gesetzlichen Regelungen findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG. Befristete Arbeitsverträge sind zweck- oder zeitbefristet. Hier wird klar unterschieden ob es sich um eine Zeitspanne handelt die überbrückt werden muss z.B. eine Schwangerschaftsvertretung oder ein bestimmtes Projekt, welches verfolgt und abgeschlossen werden soll. Mit befristeten Arbeitsverträgen können sich Unternehmer flexibel an die Auftragslage anpassen, ohne irgendwelche Kündigungsmodalitäten einhalten zu müssen. Vor der Unterschrift, sollte ein Arbeitnehmer sich über den Inhalt des Vertrages und seiner Verpflichtungen klar sein und gut prüfen, ob er sie eingehen möchte. Ist sich der Erwerbstätige nicht sicher, ob der Arbeitsplatz zu ihm passt, kann eine Befristung auch für ihn durchaus attraktiv sein. Befristete Arbeitsverträge bieten oft die Gelegenheit auf eine dauerhafte Anstellung im Anschluss an die Befristung. Ist man einmal im Unternehmen, können sich dadurch natürlich auch ganz neue interne Perspektiven ergeben. Firmen entscheiden sich oft aus mehreren Gründen für einen befristeten Arbeitsvertrag. Mit befristeten Zeitverträgen kann man sich flexibel an die Wirtschaftslage anpassen. Ein ebenfalls wesentlicher Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass eine Befristung als eine Art verlängerte Probezeit funktioniert.
Eine wichtige Frage: wie oft darf verlängert werden?
Nahaufnahme Hand silberner Kugelschreiber Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Zweckbefristete Arbeitsverträge, so das Gesetz, enden mit dem erfüllten Zweck. Mit Entfristung ist der Wegfall der Befristung gemeint. Es ist dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Dies kann auch versehentlich geschehen. Dies geschieht, Änderung der Bedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrags - etwa die vereinbarte Stundenzahl. Dann handelt es sich um einen neuen Arbeitsvertrag. Nur vor Ablauf der ursprünglichen Befristung kann eine neue vereinbart werden.
Die Kündigung im Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz
Frau bedeckt Gesicht wegen Entlassungsschreiben Ein Arbeitsvertrag ist wie alle anderen Verträge auch kündbar. Bei Kündigungen greifen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt, betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Kündigungsschutz gilt erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für kleinere Betriebe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Um eine Existenzbedrohung zu verhindern sollen die Arbeitnehmer so vor sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Arbeitnehmer können nach § 1 KSchG nur durch Gründe die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gekündigt werden. Fragen zum Thema Kündigungsschutz kann eine Kanzlei für Arbeitsrecht rechtssicher beantworten und für ihren Mandanten die bestmögliche Beratung bieten.
Prüfung einer zweifelhaften Kündigung.
Übergabe Kündigungsschreiben Hat man Zweifel, dass einer der o.g. Gründe vorliegt kann man die Kündigung anfechten. Um hier alles richtig zu machen, ist es hilfreich sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht Unterstützung zu holen, gerade auch wenn es um das Thema Abfindung geht. Mit dem Sonderkündigungsschutz möchte der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen zusätzlich schützen. Zu diesen Gruppen zählen unter anderem Mütter und Väter in der Erziehungszeit, Auszubildende, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende. Da dieser Sonderkündigungsschutz viel weiter reicht als der normale Kündigungsschutz, ist eine Kündigung oft nur mit Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen wendet man sich bestmöglich an einen Arbeitsrechtsanwalt.
Infos zu den geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen
Frau weint Ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer gem. § 622 BGB. Sie beträgt für Arbeiter sowie für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Für die Probezeit, in der Regel sechs Monate, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie ist nicht an feste Termine gebunden. Danach gelten Kündigungsfristen, die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind. Bis zwei Jahre Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung vier Wochen zum 15. oder Monatsende möglich. Ab dann nur noch zum Monatsende mit einer ständigen Erhöhung der Frist alle zwei bzw. drei Jahre, um jeweils einen Monat . Davon abweichende Bestimmungen können in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag festgelegt sein. Haben Sie Zweifel ob die Berechnung ihrer Frist richtig berechnet wurde, wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Wittstock und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung vom Fachmann geben.
Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung
Großaufnahme verzweifelte gekündigte Arbeitnehmerin Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die außerordentliche Kündigung. Sie sollte jedoch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Diese Art der Kündigung ist sehr drastisch, deshalb wird in den meisten Fällen eine Abmahnung vorausgesetzt. Selbstverständlich bedarf es eines schwerwiegenden Grundes. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Es bleiben dem Arbeitgeber nach Kenntnisnahme des Grundes genau zwei Wochen Zeit um eine tatsächliche außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht in Wittstock ist in dieser Situation sehr wichtig. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung hat nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat das Recht fristlos zu kündigen. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Manche Gründe sind denen des Arbeitgebers ganz ähnlich, wie die wiederholte sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung oder aggressives Verhalten. Dazu kommen unpünktliche Gehaltszahlungen, Zahlungsverzug oder auch das Einbehalten der Sozialabgaben. Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen bieten Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht ihren Mandanten bereits durch eine Erstberatung an.
Das Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis Unterschrift Das Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gehört zu den Pflichten eines Unternehmers seinen Mitarbeiter gegenüber. Dies ist in § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dies kann zum Beispiel bei einem internen Stellenwechsel nützlich sein. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Oftmals wird ein Zeugniscode vermutet, der die Zufriedenheit des Vorgesetzten in schöne Floskeln hüllt. Tatsächlich gibt es eine Art der Zensur. So entspricht ein "zu unser vollen Zufriedenheit" der Schulnote befriedigend und ein "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" der Schulnote sehr gut. Fühlt man sich mit seinem erhaltenen Zeugnis nicht gerecht bewertet, kann der Gang zum Arbeitsrechtler Klarheit schaffen. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein und wirft ein schlechtes Licht auf die geleistete Tätigkeit. Darum unser Tipp, holen Sie sich für Ihr Anliegen schnell und unverbindlich Rat bei einem Anwalt mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Wittstock.
Wie kann der Anwalt für Arbeitsrecht helfen?
Ohne die Beratung und die fachlichen Kenntnisse, die ein Anwalt für Arbeitsrecht hat, mag eine persönliche Situation aussichtslos erscheinen. So kann der Anwalt kompetent bei allen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend helfen wie etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten oder einer Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten. Drohende Konsequenzen kann er so außergerichtlich oder aber wenn notwendig auch gerichtlich so klein wie möglich halten. Der Mandant erhält durch die anwaltliche Vertretung eine große Unterstützung. Denn mit seiner Arbeit und Erfahrung kann der Anwalt die Interessen und Rechte seines Mandanten auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht in der Regel sehr viel besser durchsetzen.
Wie teuer kommt ein arbeitsrechtlicher Streit?
Die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Streit können je nach Fall variieren, aber typischerweise fallen Anwaltskosten, mögliche Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten an.