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Rechtsanwalt für Sozialrecht in Ammersbek

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Rechtsanwältin Birgit Schlünsen
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Die Arbeitslosenversicherung und Leistungen für Maßnahmen zur Arbeitsförderung findet man im SGB III. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wem soll das Sozialhilferecht helfen?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Arzt gibt ein Herz an eine ältere PersonArzt gibt ein Herz an eine ältere Person Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaskemännlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau erleidet einen HerzinfarktFrau erleidet einen Herzinfarkt Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Ehepaar HoffnungEhepaar Hoffnung Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird nicht ohne Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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