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Rossmann Gromes Püchner
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Sozialrecht
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Die Arbeitslosenversicherung und Leistungen für Maßnahmen zur Arbeitsförderung findet man im SGB III. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Kinderhand hält einen kleine Pflanze Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
leeres Krankenhausbett Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau faltet Hände vor das Gesicht Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Pfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Rollstuhlfahrer Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Ehepaar Hoffnung Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Wenn guter Rat teuer ist
Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? älterer Mann und Frau trainieren Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .