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Rossmann Gromes Püchner
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Sozialrecht im Überblick
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Und ist damit erfasst im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Arzt spricht mit schwangerer Frau Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn man einen Anwalt braucht.
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Krebspatientin wird aufgeklärt Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.