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Einen Anwalt für Sozialrecht in Burghausen finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Burghausen.
Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Bauer

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Bruckgasse 104, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Böhner

Fachanwalt für Familienrecht|204
Marktler Straße 14, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Werner Franz Ecker

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Robert-Koch-Straße 42, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Alex Gassner

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Robert-Koch-Straße 54, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Margot Geiselbrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Marktler Straße 61, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Monika Geisperger

Fachanwalt für Familienrecht
Robert-Koch-Straße 54, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Huster

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Marktler Straße 15 b, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Tina Klimaschewski

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Emetsberger Hof 26, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Koppenwallner

Marktler Straße 15 b, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Karl-Heinz Merkl

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Robert-Koch-Straße 54, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinrich Mierzwa

Piracher-Straße 41, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Schacherbauer

Marktler Straße 28, 84489 Burghausen
Symbolbild Rechtsanwalt

Udo Volpert

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Bruckgasse 104, 84489 Burghausen

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Burghausen
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.

Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft aufÄltere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

Frau ruft Notruf wegen HerzanfallFrau ruft Notruf wegen Herzanfall Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedürftiger hält ein Herz in den HändenBedürftiger hält ein Herz in den Händen Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frau und Mann halten die HandFrau und Mann halten die Hand Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau erleidet einen HerzinfarktFrau erleidet einen Herzinfarkt Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.

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