Einen Anwalt für Sozialrecht in Friedeburg finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Friedeburg.Antje Mutschler-Mittmann
Am Gemeindezentrum 1, 06198 Salzatalin 6.0 km Entfernung
Stefanie Nußbaum
Saalestraße 3, 06420 Könnernin 6.8 km Entfernung
Jens Reißig
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Salzmünder Straße 44a, 06120 Halle (Saale)
in 16.4 km Entfernung
Christel Schlegel
Kreuzvorwerk 62, 06120 Halle (Saale)in 16.4 km Entfernung
Anne Henning
Ernst-Thälmann-Straße 3, 06193 Petersbergin 17.4 km Entfernung
Christian Bernius
Bauernstraße 14, 06456 Arnsteinin 17.9 km Entfernung
Kerstin Fix
Markt 4, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Andrea Hoffmann
Markt 47, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Jürgen Horn
Mühlgartenstraße 6 b, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Silko Olaf Huster
Markt 10, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Bärbel Kneisel
Untere Bahnhofstraße 2, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Nadine Ludwig
Untere Bahnhofstraße 10, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Jens Martin
Mühlgartenstraße 5, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Maria Munk
Mühlgartenstraße 6 b, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Katrin Ursula Sonderhoff
Fachanwalt für SteuerrechtUntere Bahnhofstraße 10, 06333 Hettstedt
in 18.5 km Entfernung
Grit Tschautscher-Bonk
Hadebornstraße 27, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Ingo Vogel
Mühlgartenstraße 6B, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Andreas Wache
Mühlgartenstraße 6 b, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Jürgen Wozniakowski
Luisenstraße 18 k, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Friedhelm Bernsen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Franzstraße 15 b, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Kay Friedenstab
Friedensallee 29, 06406 Bernburg (Saale)in 18.5 km Entfernung
Claudia Girisch
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 29, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Volker Junge
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Friedensallee 22, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Marian Peter-Bohley
Fachanwalt für Strafrecht|204Wilhelmstraße 27, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Gerald Pfeiffer
Magdeburger Straße 12, 06406 Bernburg (Saale)in 18.5 km Entfernung
Uwe Schmidt
Friedensallee 29, 06406 Bernburg (Saale)in 18.5 km Entfernung
Christian Schöneburg
Eislebener Straße 9, 06126 Halle (Saale)in 19.2 km Entfernung
Marion Huth
Neustädter Passage 1, 06122 Halle (Saale)in 19.9 km Entfernung
Lutz Lehmann
Neustädter Passage 1, 06122 Halle (Saale)in 19.9 km Entfernung
Gottfried Bach
Karl-Liebknecht-Straße 11, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Christian Borsbach
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Hallorenring 3, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Ekkehart Carmesin
Reilstraße 89 c, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Andreas Werner Freitag
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Jens Geyer-Ließ
Friedenstraße 29, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Thomas Herz
Hallorenring 3, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Frank Hummel
Fachanwalt für Strafrecht|6538Friedenstraße 11a, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Volker Heinz Kadler
Friedenstraße 11a, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Oliver Krause
Fachanwalt für Medizinrecht|204Triftstraße 26/27, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Sascha Mansfeld
Gabelsberger Straße 11, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Rüdiger Mock
Felsenstraße 6 c, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Sozialrecht
Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Kinderhand hält einen kleine Pflanze Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Arzt gibt ein Herz an eine ältere Person In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
leeres Krankenhausbett Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Frau im Rollstuhl freut sich über Blumen Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
lachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Mutter kümmert sich um kranke Tochter Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Physiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
verzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes besagt, dass Leistungen erbracht werden sollen, wenn weder sie selbst, noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? Krebspatientin wird aufgeklärt Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.