Anwaltssuche für Sozialrecht in Handewitt
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Handewitt.Julius Adam
Lise-Meitner-Straße 12, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Christoph Andresen
Fachanwalt für Steuerrecht|204Marie-Curie-Ring 1, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Christoph Backes
Fachanwalt für ArbeitsrechtWittenberger Weg 17, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Wolfgang Behrens
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Jägerweg 16, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Lukas Füllkrug
Lilienthalstraße 30, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Armin Kenzler
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz|6538Lise-Meitner-Straße 12, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Helga Knaack
Fachanwalt für ErbrechtGraf-Zeppelin-Straße 20, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Jürgen Krüger
Marie-Curie-Ring 1, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Hans Köster
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Marie-Curie-Ring 1, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Ulrike Otter
Fachanwalt für Familienrecht|6538Marie-Curie-Ring 1, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Holger Rathje
Lise-Meitner-Straße 12, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Matthias Schlüter
Fachanwalt für VerkehrsrechtLise-Meitner-Straße 12, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Christian Schlüter
Lise-Meitner-Straße 12, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Wibke Schmidt
Jägerweg 16, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Jan Alexander Strunk
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wittenberger Weg 17, 24941 Flensburg
in 5.5 km Entfernung
Franz Voß
Wittenberger Weg 17, 24941 Flensburgin 5.5 km Entfernung
Renate Bergner
Fachanwalt für FamilienrechtAm Markt 8, 24955 Harrislee
in 6.7 km Entfernung
Klaus Först
Am Oxer 7, 24955 Harrisleein 6.7 km Entfernung
Birte Hofmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Süderstraße 75, 24955 Harrislee
in 6.7 km Entfernung
Tobias Krull
Fachanwalt für FamilienrechtSüderstraße 75, 24955 Harrislee
in 6.7 km Entfernung
Birgit Schöttke
Fachanwalt für FamilienrechtNorderdiek 3, 24955 Harrislee
in 6.7 km Entfernung
Bernd Albrecht
Rathausstraße 11-13, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Alexandra Ascherfeld
Fachanwalt für FamilienrechtStuhrsallee 27, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Christian Ascherfeld
Fachanwalt für VersicherungsrechtStuhrsallee 27, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Philipp Beck
Rote Straße 14, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Kevin Binder
Stuhrsallee 27, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Mike Bogensee
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Jan Christiansen
Fachanwalt für Erbrecht|204Ballastkai 5, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Ulrike Czubayko
Stuhrsallee 35, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Bernd Eichmeier
Nikolaistraße 5, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Torsten Emmerich
Holm 22, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Klaus Fischer
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Speicherlinie 40, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Arfst H. Hansen
Stuhrsallee 35, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Claus-Jürgen Hoeck
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Südermarkt 7, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Jan-Kai Jensen
Holm 22, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Annika Jordt
Fachanwalt für FamilienrechtSpeicherlinie 40, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Alexander Jüngst
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Mühlendamm 21, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Lena Jüngst
Fachanwalt für Sozialrecht|204Mühlendamm 21, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Christian Jürgensen
Südermarkt 7, 24937 Flensburgin 7.3 km Entfernung
Jochen-Patrick Kunze
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Rathausstraße 1, 24937 Flensburg
in 7.3 km Entfernung
Das Sozialrecht
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Ärztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Frau und Mann halten die Hand Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wenn guter Rat teuer ist
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.