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Rossmann Gromes Püchner
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
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Sozialrecht im Überblick
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Hand eines blinden Kindes Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
Kind und Vater halten sich an der Hand Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Arzt gibt ein Herz an eine ältere Person Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
leeres Krankenhausbett Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn man einen Anwalt braucht.
Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? älterer Mann und Frau trainieren Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.