Einen Anwalt für Sozialrecht in Hochspeyer finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Hochspeyer.Peter Deschka
Diemersteiner Straße 15, 67677 Enkenbach-Alsenbornin 5.4 km Entfernung
Joachim Schneider
Kirchenstraße 3, 67677 Enkenbach-Alsenbornin 5.4 km Entfernung
Bastian Bauer
Fachanwalt für VerkehrsrechtAlmenweg 19, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Andreas Brokamp
Fachanwalt für Familienrecht|6538Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Florian Decker
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Volker Haardt
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Klaus Madl
Benzinoring 9, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Michael Schneider
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Dimitri Spiridonov
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Hubert Steinmacher
Bahnhofstraße 26, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Sven Theobald
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Anett Theobald
Fachanwalt für Familienrecht|6538Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Christian Wermke
Luxemburger Straße 1-3, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Irene Altmann
Kurt-Schumacher-Straße 80, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Marcus Kienzler
Kantstraße 7-9, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Frauke Mundanjohl
Röchlingstraße 1, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Anne Scherer
Fachanwalt für FamilienrechtKantstraße 7-9, 67663 Kaiserslautern
in 7.2 km Entfernung
Thimo Schlär
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Dessauer Straße 6, 67663 Kaiserslautern
in 7.2 km Entfernung
Urszula Ewa Ziajski
Auf dem Bännjerrück 59, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Johannes Berg
Fachanwalt für Strafrecht|6538Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Uwe Brix
Pirmasenser Straße 1, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Janina Alessa Eispert
Fachanwalt für FamilienrechtAm Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Philipp Moritz Eschbach
Fachanwalt für VerkehrsrechtMozartstraße 34, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Andreas Frömmel
Brahmsstraße 15, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Klaus J. Fuhrmann
Karl-Marx-Straße 15, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Astrid Gösmann
Eisenbahnstraße 4a, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Rainer Herzfeldt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Michael Horn
Fachanwalt für Familienrecht|6538Richard-Wagner-Straße 79, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Dunja Jahnke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Marktstraße 37, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Peter Karmeinsky
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Rainer Kremling
Schubertstraße 37, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Norbert Krämer
Rudolf-Breitscheid-Straße 73, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Wolfgang Kurz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Gerhard Rainer Langguth
Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Sebastian Leppla
Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Roman Meister
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Stefan Motzenbäcker
Marktstraße 35, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Mirjam Nermyn Ohliger
Logenstraße 8, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Roland Ohnesorg
Eisenbahnstraße 4 a, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Katja Ohr
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Überblick über das Sozialrecht
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Und ist damit erfasst im SGB II. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
Portrait einer glücklichen älteren Frau Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Demenzpatientin erhält soziale Unterstützung Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.