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Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich Hannover
Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Lister Anwälte am Moltkeplatz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Hand eines blinden KindesHand eines blinden Kindes Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Intensivkrankenschwester steht am Bett einer PatientinIntensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau mit Krebsleiden in der OnkologieFrau mit Krebsleiden in der Onkologie Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung und soll behinderten Menschen in die Lage versetzen ihre Rehaleistungen selbst einzukaufen. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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