Anwalt für Sozialrecht in Ingolstadt Ost
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Ost.Renate Bauer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Michael Ebner
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtFriedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Susanne Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Christian Weiss
Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadtin 2.8 km Entfernung
Jörn Heumann
Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadtin 2.9 km Entfernung
Julia Friedl
Fachanwalt für StrafrechtMozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 3.4 km Entfernung
Kerstin Burscheid
Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadtin 5.4 km Entfernung
Patrick Deller
Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadtin 5.4 km Entfernung
Harald Kollrus
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
Daniel Rossmann
Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadtin 5.4 km Entfernung
Dagmar Schreiber-Hiltl
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
Alfons Bauer
Mühlweg 3a, 85098 Großmehringin 5.9 km Entfernung
Andreas Schieferbein
Frühlingstraße 31, 85092 Köschingin 6.3 km Entfernung
Thilo Bals
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Donaufeldstraße 5, 85077 Manching
in 6.4 km Entfernung
Konrad Klimek
Schillerstraße 5, 85077 Manchingin 6.4 km Entfernung
Joachim H. Schlutz
Herderstraße 5, 85080 Gaimersheimin 6.7 km Entfernung
Christoph Steinberg
Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheimin 6.7 km Entfernung
Kerstin Bacher
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.7 km Entfernung
Derya Basal
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Thomas Berreth
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Regina Berreth
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Kirsten Bosselmann-Vorwerk
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Niels Deckert
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Angelika Ebner
Fachanwalt für FamilienrechtGymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Andreas Funk
Fachanwalt für Familienrecht|204Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Susanne Geißler
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Nicola Goldschadt
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Walter Gräf
Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Birgit Gössl
Fachanwalt für VerkehrsrechtRathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Veronika Hagn
Fachanwalt für VerkehrsrechtBergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Heinz K. Haidl
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|3456Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Maria Haneder
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Dörte Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Matthias Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Claudia Heinzmann
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Stefan Hepach
Fachanwalt für Erbrecht|204Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Bernhard Hofbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Stefan Höchstädter
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Julia Höchstädter
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Carmen Ihm
Fachanwalt für Familienrecht|6538Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Das Sozialrecht
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau faltet Hände vor das Gesicht Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Gehhilfe Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Physiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung und soll behinderten Menschen in die Lage versetzen ihre Rehaleistungen selbst einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
medizinische Pflege Pulsmessen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? Mann und Frau laufen Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.