Anwälte für Sozialrecht in Ingolstadt West für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt West.Julia Friedl
Fachanwalt für StrafrechtMozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 1.8 km Entfernung
Renate Bauer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
Michael Ebner
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtFriedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
Susanne Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
Christian Weiss
Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadtin 2.9 km Entfernung
Jörn Heumann
Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadtin 3.9 km Entfernung
Kerstin Burscheid
Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung
Patrick Deller
Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung
Harald Kollrus
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
Daniel Rossmann
Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung
Dagmar Schreiber-Hiltl
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
Joachim H. Schlutz
Herderstraße 5, 85080 Gaimersheimin 5.3 km Entfernung
Christoph Steinberg
Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheimin 5.3 km Entfernung
Kerstin Bacher
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.4 km Entfernung
Derya Basal
Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Thomas Berreth
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Regina Berreth
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Kirsten Bosselmann-Vorwerk
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Niels Deckert
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Angelika Ebner
Fachanwalt für FamilienrechtGymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Andreas Funk
Fachanwalt für Familienrecht|204Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Susanne Geißler
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Nicola Goldschadt
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Walter Gräf
Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Birgit Gössl
Fachanwalt für VerkehrsrechtRathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Veronika Hagn
Fachanwalt für VerkehrsrechtBergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Heinz K. Haidl
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|3456Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Maria Haneder
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Dörte Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Matthias Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Claudia Heinzmann
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Stefan Hepach
Fachanwalt für Erbrecht|204Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Bernhard Hofbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Stefan Höchstädter
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Julia Höchstädter
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Carmen Ihm
Fachanwalt für Familienrecht|6538Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Bernd Janich
Wagnerwirtsgasse 10, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Christina Knoller
Am Stein 3, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Marcus Knoller
Am Stein 3, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Andrea Kremer
Fachanwalt für StrafrechtKreuzstraße 10/I, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Überblick über das Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Näheres zur Sozialhilfe Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Ärztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Bedürftiger hält ein Herz in den Händen Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Krankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau mit Krebsleiden in der Onkologie Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Obdachloser ohne Schuhe Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? älterer Mann und Frau trainieren Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.