Anwalt für Sozialrecht in Kiel
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Kiel.
Frank Andresen
Fachanwalt für Erbrecht|3456Stiftstraße 13, 24103 Kiel

Jörn Bargob
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Lorentzendamm 20, 24103 Kiel

Sabine Beeck
Bollhörnkai 1, 24103 Kiel
Detlev Behrens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Lorentzendamm 36, 24103 Kiel

Jan Philipp Bergmann
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel

Volker Berthold
Fachanwalt für Strafrecht|6538Legienstraße 16, 24103 Kiel

Magnus Buchwaldt
Bollhörnkai 1, 24103 Kiel
Dierk Böckenholt
Hopfenstraße 65, 24103 Kiel
Felix Courten
Wall 34-38, 24103 Kiel
Stephan Felsmann
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Körnerstraße 2, 24103 Kiel

Sebastian Fischer
Fachanwalt für VerkehrsrechtLegienstraße 38, 24103 Kiel

Ingo Gasser
Holstenstraße 43, 24103 Kiel
Tilman Giesen
Fachanwalt für VerwaltungsrechtLorentzendamm 36, 24103 Kiel

Peter Greve
Fachanwalt für MedizinrechtSophienblatt 11, 24103 Kiel

Michael Gubitz
Dänische Straße 15, 24103 Kiel
Klaus B. Hamann
Küterstraße 14-18, 24103 Kiel
Heike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtWilhelminenstraße 16, 24103 Kiel

Alfred Eckhard Harbs
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Dahlmannstraße 1-3, 24103 Kiel

Gundula Hardenberg
Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538Lorentzendamm 36, 24103 Kiel

Sylke Hasche
Fachanwalt für ArbeitsrechtWall 42, 24103 Kiel

Ralf Höfer
Holstenstraße 96, 24103 Kiel
Axel Höper
Fachanwalt für Strafrecht|204Holstenbrücke 2, 24103 Kiel

Daniel Ihonor
Fachanwalt für Erbrecht|204Lorentzendamm 36, 24103 Kiel

Iyare Allen Imasi
Sophienblatt 1, 24103 Kiel
Henning Ingwersen
Fachanwalt für StrafrechtBollhörnkai 1, 24103 Kiel

Freya Jensen
Bollhörnkai 1, 24103 Kiel
Jörg Junge
Fachanwalt für VerwaltungsrechtSophienblatt 11, 24103 Kiel

Bianca Karrasch
Exerzierplatz 32, 24103 Kiel
Claudia Kausch
Kirchhofallee 25, 24103 Kiel
Birgit Knief
Schülperbaum 23, 24103 Kiel
Inna Knipphals
Legienstraße 38, 24103 Kiel
Björn-Thorben Knoll
Fachanwalt für Erbrecht|204Holstenbrücke 4-6, 24103 Kiel

Thomas Krause
Holstenbrücke 4-6, 24103 Kiel
Hans-Christian Krüger
Fachanwalt für StrafrechtAuguste-Viktoria-Straße 16, 24103 Kiel

Eckehard Köhn
Kehdenstraße 25, 24103 Kiel
Frank Lange
Herzog-Friedrich-Straße 52, 24103 Kiel
Martin Lauterbach
Legienstraße 16, 24103 Kiel
Ralf Lehmann
Sophienblatt 11, 24103 Kiel
Burkhard Leo
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel
Frank Martens
Lorentzendamm 36, 24103 KielSozialrecht im Überblick
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Hand eines blinden Kindes Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Kind und Vater halten sich an der Hand Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Frau ruft Notruf wegen Herzanfall Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Mann und Frau laufen Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.