Anwalt für Sozialrecht in Lübeck Sankt Gertrud auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lübeck Sankt Gertrud.Franziska Andrae
Meesenring 2, 23566 Lübeckin 1.0 km Entfernung
Volker Hans Deisinger
Fachanwalt für Familienrecht|8772Marlistraße 42, 23566 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Andrea Deisinger
Marlistraße 42, 23566 Lübeckin 1.0 km Entfernung
Hermann Junghans
Fachanwalt für VerkehrsrechtBergstraße 18, 23566 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Andreas Mroß
Fachanwalt für Strafrecht|6538Meesenring 2, 23566 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Nicolai Preuß
Fachanwalt für Strafrecht|6538Marlistraße 13, 23566 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Britta Specht
Fachanwalt für Steuerrecht|204Jürgen-Wullenwever-Straße 5, 23566 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Guido Stark
Fachanwalt für Sozialrecht|3456Meesenring 4, 23566 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Hans-Eckhard Tribess
Plessingstraße 9 a, 23566 Lübeckin 1.0 km Entfernung
Tim-Bastian Ditscher
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Otto-Passarge-Straße 4, 23564 Lübeck
in 1.6 km Entfernung
Jens Hamschmidt
Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Christian Hink
Uhlandstraße 28, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Kirsten Hönig
Moltkestraße 22, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Thomas Jokisch
Am Brink 8, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Dirk Roman Kulisch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Am Brink 8, 23564 Lübeck
in 1.6 km Entfernung
Gert Kähler
Lothringer Straße 42, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Tanja Langheim
Mönkhofer Weg 4, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Kirsten Meyer-Hohnsbein
Danziger Straße 9, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Horst Pause
Elsässer Straße 2, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Christian Jörg Potratz
Hüxtertorallee 18 a, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Jan Hinrich Sander
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wakenitzstraße 6 a, 23564 Lübeck
in 1.6 km Entfernung
Henning Scheve
Fachanwalt für VerkehrsrechtElsässer Straße 2, 23564 Lübeck
in 1.6 km Entfernung
Martin Schmidt-Hahn
Klosterstraße 16, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Maike Sommer
Ratzeburger Allee 2 a, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Christoph Triltsch
Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeckin 1.6 km Entfernung
Michelle Akyurt
Dr. Julius-Leber-Straße 15, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Lena Alpay-Esch
Fachanwalt für StrafrechtMühlenstraße 22-24, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Tim Becker
Kanalstraße 80, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Walter Bröhan
Mühlenstraße 56, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Sascha Brückner
Hüxstraße 59-61, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Ralph Burghard
Marlesgrube 69-71, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Oliver Dedow
Fachanwalt für Strafrecht|204Klingenberg 7-9, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Gunda Diercks-Elsner
Fachanwalt für Familienrecht|3456Königstraße 91, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Christian Dwars
Königstraße 58, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Dierk Eberhardt
Fachanwalt für VerkehrsrechtKlingenberg 7-9, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Uwe Karsten
Koberg 1, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Catrin Kayser
Fachanwalt für FamilienrechtPferdemarkt 5, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Ekkehard Kissau
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Breite Straße 44, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Oswald Kleiner
Kanalstraße 12-18, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Ellen Kloth
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Klingenberg 7-9, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Kinderhand hält einen kleine Pflanze Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Alzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Demenzpatientin erhält soziale Unterstützung Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Pfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
verzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? älterer Mann und Frau trainieren Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.