Den Rechtsanwalt für Sozialrecht in Lübeck Sankt Jürgen bei Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lübeck Sankt Jürgen.Katrin Juhl
Dohlenweg 1, 23562 Lübeckin 1.9 km Entfernung
Claas Langbehn
Am Klosterhof 28, 23562 Lübeckin 1.9 km Entfernung
Michael Sauer
Gustav-Falke-Straße 53, 23562 Lübeckin 1.9 km Entfernung
Jörn Schmedemann
Falkenhusener Weg 99, 23562 Lübeckin 1.9 km Entfernung
Tim-Bastian Ditscher
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Otto-Passarge-Straße 4, 23564 Lübeck
in 2.1 km Entfernung
Jens Hamschmidt
Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Christian Hink
Uhlandstraße 28, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Kirsten Hönig
Moltkestraße 22, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Thomas Jokisch
Am Brink 8, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Dirk Roman Kulisch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Am Brink 8, 23564 Lübeck
in 2.1 km Entfernung
Gert Kähler
Lothringer Straße 42, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Tanja Langheim
Mönkhofer Weg 4, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Kirsten Meyer-Hohnsbein
Danziger Straße 9, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Horst Pause
Elsässer Straße 2, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Christian Jörg Potratz
Hüxtertorallee 18 a, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Jan Hinrich Sander
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wakenitzstraße 6 a, 23564 Lübeck
in 2.1 km Entfernung
Henning Scheve
Fachanwalt für VerkehrsrechtElsässer Straße 2, 23564 Lübeck
in 2.1 km Entfernung
Martin Schmidt-Hahn
Klosterstraße 16, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Maike Sommer
Ratzeburger Allee 2 a, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Christoph Triltsch
Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeckin 2.1 km Entfernung
Michelle Akyurt
Dr. Julius-Leber-Straße 15, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Lena Alpay-Esch
Fachanwalt für StrafrechtMühlenstraße 22-24, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Tim Becker
Kanalstraße 80, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Walter Bröhan
Mühlenstraße 56, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Sascha Brückner
Hüxstraße 59-61, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Ralph Burghard
Marlesgrube 69-71, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Oliver Dedow
Fachanwalt für Strafrecht|204Klingenberg 7-9, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Gunda Diercks-Elsner
Fachanwalt für Familienrecht|3456Königstraße 91, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Christian Dwars
Königstraße 58, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Dierk Eberhardt
Fachanwalt für VerkehrsrechtKlingenberg 7-9, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Uwe Karsten
Koberg 1, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Catrin Kayser
Fachanwalt für FamilienrechtPferdemarkt 5, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Ekkehard Kissau
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Breite Straße 44, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Oswald Kleiner
Kanalstraße 12-18, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Ellen Kloth
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Klingenberg 7-9, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Stefan Kranz
An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Dieter Kunz
Fachanwalt für SozialrechtHartengrube 28, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Michael Kösters
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck
in 2.5 km Entfernung
Bianca-Beatrice Lehnert
Große Altefähre 25, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Helia Loh
Königstraße 28, 23552 Lübeckin 2.5 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Hand eines blinden Kindes Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Alzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Gehhilfe Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Physiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige alte Frau Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Wenn man einen Anwalt braucht.
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.