Rechtsanwälte für Sozialrecht in Lübeck Travemünde auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lübeck Travemünde.Ulf Danckelmann
Am Dreilingsberg 2 a, 23570 Lübeckin 1.0 km Entfernung
Ulrich Krause
Fachanwalt für VerwaltungsrechtTorstraße 1, 23570 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Philip Zeidler
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtTorstraße 1, 23570 Lübeck
in 1.0 km Entfernung
Regine Elisabeth Kasch
Hauptstraße 22, 23669 Timmendorfer Strandin 6.8 km Entfernung
Jan Christoph Kermer
Birkenallee 53, 23669 Timmendorfer Strandin 6.8 km Entfernung
Sven Markus Kockel
Steenkamp 21, 23669 Timmendorfer Strandin 6.8 km Entfernung
Hildegard Przybyla
Dorfstraße 28 a, 23669 Timmendorfer Strandin 6.8 km Entfernung
Ulrich Mark
Alte Schulstraße 2, 23626 Ratekauin 8.3 km Entfernung
Christian Viemann
Fachanwalt für FamilienrechtAlte Schulstraße 2, 23626 Ratekau
in 8.3 km Entfernung
Ahmet Akcelik
Jahnstraße 1, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Richard Backhaus
Hafenstraße 33, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Andrea Barth-Theise
Fachanwalt für FamilienrechtAm Burgfeld 10, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Christa-Maria Brennan-Gutsche
Lange Reihe 35, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Susanne Böhm
Mecklenburgerstraße 145, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Andres Ende
Adolfstraße 3, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Thomas Gohlke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Adolfstraße 9, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Martin Gollasch
Hafenstraße 33, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Hauke Hilpert
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtRathenaustraße 17, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Morten Holdt
Fachanwalt für StrafrechtAdolfstraße 3, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Jens Hülsebusch
Am Burgfeld 11, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Andreas Ihns
Fachanwalt für FamilienrechtTravermünder Allee 6, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Marcus Janca
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Hafenstraße 1 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Manfred Kahl
Hafenstraße 35, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
York Kluge
Fachanwalt für ArbeitsrechtRepublikplatz 3, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Rolf Krüger
Mecklenburgerstraße 145, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Christoph Küchenmeister
Eschenburgstraße 31, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Klaus Lemke
Am Burgfeld 10 a, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Lena Mardfeldt
Republikplatz 1, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Thomas Christian Meyer
Eschenburgstraße 18 b, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Thomas Motz
Fachanwalt für MedizinrechtTravemünder Allee 6 a, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Andreas Müller
Eschenburgstraße 7, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Robert Johannes Nickel
Fachanwalt für FamilienrechtRepublikplatz 1, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Patrick Preuschhoff
Am Burgfeld 10 a, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Matthias Pump
Am Burgfeld 1, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Kerstin Raber
Fachanwalt für Strafrecht|6538Lange Reihe 9, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Olaf Reinecke
Jahnstraße 1, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Ludmilla Rosmait
Adolfstraße 9, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Birgit Schlichting
Forstmeisterweg 63, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Volker Schmied
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Burgfeld 10, 23568 Lübeck
in 9.9 km Entfernung
Horst Schulz
Travemünder Allee 6 a, 23568 Lübeckin 9.9 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Kind und Vater halten sich an der Hand Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
älterer Mann blickt freundlich über seine Brille Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Bedürftiger hält ein Herz in den Händen Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
lachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau mit Krebsleiden in der Onkologie Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
verzweifeltes Mädchen weint an einer Wand Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? Mann und Frau laufen Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.