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Anwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Münster West finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Münster West.
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Susanne Bost

Raesfeldstraße 40, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Sarah Campen

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Rainer Cosson

Besselweg 52, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Stephan-Karl Deckert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Johann-Krane-Weg 10, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Reinhard Feldmeier

Studtstraße 20, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Mariela Frenz

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Jochen Herfeld

Von-Esmarch-Straße 166, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Matthias Michael Hermanns

Hedwigstraße 2, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Frank Huelmann

Soetenkamp 28, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Jost Hüttenbrink

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Waldeyerstraße 93, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Wolfgang Jäckle

Schöppingenweg 31, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Nicole Kiss

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Andrea Krafft

Enschedeweg 40, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Michael Lange

Gemenweg 27, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Isabella Alexandra Lohmann

Annette-Allee 4, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Matthias Plassmann

Hüfferstraße 73-79, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Stephan Raber

Grevener Straße 17, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Marius Sieja

Fachanwalt für Steuerrecht
Melchersstraße 25, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Eike Siering

Johann-Krane-Weg 10, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Patrick Wacker

Marientalstraße 58, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Daniel Welink

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 0.6 km Entfernung
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Jörg Dickmann

Kappenberger Damm 58, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Georg Dlugay

Beltholtweg 10, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Peter Wilhelm Kurt Freitag

Gottfriedstraße 3, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Jan Freytag

Scharnhorststraße 48, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Rainer Jasny

Grevingstraße 33 c, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Theodor Massine

Weseler Straße 253, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Henning Overkamp

Scharnhorststraße 2, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Katharina Schenk

Am Krug 11, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Mechthild Schikora

Weißenburgstraße 53a, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Jens Schnelle

Scharnhorststraße 48, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Alexander Vey

Sperlichstraße 10, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Peter Wigge

Fachanwalt für Medizinrecht|6538
Scharnhorststraße 40, 48151 Münster
in 2.2 km Entfernung
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Julia Adler

Fachanwalt für Erbrecht
Verspoel 12, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
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Jan Allendorf

Salzstraße 52, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
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Ralf Altevers

Breul 1, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
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Frank Andexer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Königsstraße 51-53, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
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Friederike Arend

Verspoel 12, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
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Oliver Arend

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mauritzstraße 8, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung
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Martin M. Arnold

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Königsstraße 51-53, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Münster West
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.

Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.

Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II regelt diese Fälle. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.

Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?

Ärztin spricht mit Patientin auf der IntensivstationÄrztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

leeres Krankenhausbettleeres Krankenhausbett Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau faltet Hände vor das Gesichtjunge Frau faltet Hände vor das Gesicht Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer trainiert mit HantelnRollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Physiotherapeut hilfte Mann mit BehinderungPhysiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wie kann man sich einen Anwalt leisten?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? Krebspatientin wird aufgeklärtKrebspatientin wird aufgeklärt Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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