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Finden Sie einen Anwalt für Sozialrecht in Nottuln für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Nottuln.
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Sascha Czuday

Buchenweg 40, 48301 Nottuln
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Martin Geuking

Eschkamp 15, 48301 Nottuln
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Stefan Haller

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
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Harald Küper

Nurmistraße 33, 48301 Nottuln
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Gabriele Probst

Buxtrup 29, 48301 Nottuln
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Erich Rump

Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
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Ludolf-Paul Schöne

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
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Antje Thies

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Niederstockumer Weg 1 a, 48301 Nottuln
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Angelika Wessel

Daruper Straße 4, 48301 Nottuln

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Nottuln
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

ältere Frau sorgt sich um einen Mann mit Hezbeschwerdenältere Frau sorgt sich um einen Mann mit Hezbeschwerden Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer verschenkt BlumenRollstuhlfahrer verschenkt Blumen Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau erleidet einen HerzinfarktFrau erleidet einen Herzinfarkt Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige junge Frau hält den Kopf in den Händentraurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit in diesen Fällen alle Maßnahmen die zur Verbesserung der Situation nötig sind auch möglich sind, wird gerne auch ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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