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Rechtsanwältin Stefani Gromes Darmstadt
Rechtsanwältin Stefani Gromes
Rossmann Gromes Püchner
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.

Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Das SGB II regelt diese Fälle. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.

Bei wem beantragt man Sozialhilfe?

Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und UnterstützungYellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe

leeres Krankenhausbettleeres Krankenhausbett Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer trainiert mit HantelnRollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wie kann man sich einen Anwalt leisten?

Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? ältere Herrschaften Rumpfbeugeältere Herrschaften Rumpfbeuge Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.

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