Anwaltssuche für Sozialrecht in Otterberg
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Otterberg.Ellen Christine Triebel
Hebelstraße 5, 67734 Katzweilerin 5.0 km Entfernung
Johannes Berg
Fachanwalt für Strafrecht|6538Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Uwe Brix
Pirmasenser Straße 1, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Janina Alessa Eispert
Fachanwalt für FamilienrechtAm Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Philipp Moritz Eschbach
Fachanwalt für VerkehrsrechtMozartstraße 34, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Andreas Frömmel
Brahmsstraße 15, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Klaus J. Fuhrmann
Karl-Marx-Straße 15, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Astrid Gösmann
Eisenbahnstraße 4a, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Rainer Herzfeldt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Michael Horn
Fachanwalt für Familienrecht|6538Richard-Wagner-Straße 79, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Dunja Jahnke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Marktstraße 37, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Peter Karmeinsky
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Rainer Kremling
Schubertstraße 37, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Norbert Krämer
Rudolf-Breitscheid-Straße 73, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Wolfgang Kurz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Gerhard Rainer Langguth
Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Sebastian Leppla
Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Roman Meister
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Stefan Motzenbäcker
Marktstraße 35, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Mirjam Nermyn Ohliger
Logenstraße 8, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Roland Ohnesorg
Eisenbahnstraße 4 a, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Katja Ohr
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Dieter Rheinhardt
Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Christina Rumpf
Karl-Marx-Straße 15, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Ute Schellhammer
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Thomas Scherer
Stiftsplatz 2, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Karin Schmidt
Eisenbahnstraße 17, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Wolfgang Schwartz
Raiffeisenstraße 6, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Sebastian Felix Tilly
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtSchneiderstraße 10, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Stefan Walter
Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslauternin 6.5 km Entfernung
Edwin Weis
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMarktstraße 37, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Laura Winter
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtEisenbahnstraße 73, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Bastian Bauer
Fachanwalt für VerkehrsrechtAlmenweg 19, 67657 Kaiserslautern
in 7.3 km Entfernung
Andreas Brokamp
Fachanwalt für Familienrecht|6538Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern
in 7.3 km Entfernung
Florian Decker
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 7.3 km Entfernung
Volker Haardt
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 7.3 km Entfernung
Klaus Madl
Benzinoring 9, 67657 Kaiserslauternin 7.3 km Entfernung
Michael Schneider
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 7.3 km Entfernung
Dimitri Spiridonov
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
in 7.3 km Entfernung
Hubert Steinmacher
Bahnhofstraße 26, 67657 Kaiserslauternin 7.3 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Arzt spricht mit schwangerer Frau Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Alzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer verschenkt Blumen Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
abstraktes Bild eines Krankhauszimmers Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Physiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Die Möglichkeit einer Hilfeleistung für die Vertretung vor Gericht gibt es auch. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird nicht ohne Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.